Steueränderungen 2014: Das ändert sich ab 2014 bei der Steuer -

Steueränderungen 2014: Das ändert sich ab 2014 bei der Steuer

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Steueränderungen 2014

Es gibt zahlreiche Steueränderungen 2014, die ab dem 01.01.2014 bereits greifen.

Die wichtigsten Steueränderungen 2014 stellen das neue Reisekostenrecht, vorausgefüllte Steuererklärung und die Erhöhung des Grundfreibetrages dar.

Bei dem Reisekostenrecht ändert sich Vieles wie z. B. die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand usw.

Erhöhung des Grundfreibetrages ab 2014

Eine für den Steuerzahler positive Steueränderung, die bereits seit Januar 2014 feststand und beschlossen wurde, ist die Erhöhung des Grundfreibetrages um 224 Euro auf 8.354 Euro bisher betrug dieser 8.130 Euro.

  • Der Grundfreibetrag ist der feste Betrag bzw. stellt dieser das Existenzminimum dar, der bei der Ermittlung der Steuer immer frei ist und somit für jeden Steuerzahler eine steuerfreie Grundsicherung darstellt.
  • Der Grundfreibetrag wurde erhöht, weil das steuerfreie Existenzminimum an die aktuelle wirtschaftliche Situation angepasst werden sollte.

Der erhöhte Grundfreibetrag wird automatisch ab dem 01.01.2014 bei der Lohnabrechnung oder der Einkommensteuererklärung 2014 berücksichtigt.

Steueränderungen 2014 im Reisekostenrecht

Der Begriff „regelmäßige Arbeitsstätte“ wurde durch den Begriff „erste Tätigkeitsstätte“ und seine Definition ersetzt. Pro Arbeitsverhältnis gibt es ab 2014 nur noch eine erste Tätigkeitsstätte.

Neue Pauschalen bei Verpflegungsmehraufwand ab 2014

Eine der zahlreichen Steueränderungen 2014 ist die Erhöhung der geltenden Pauschalen bei Verpflegungsmehraufwand.

  • Hier gibt es nur noch zwei Pauschalen und nicht wie bisher drei.
  • Bei einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden wird eine Pauschale i. H. v. 12,00 Euro und bei ganztätigen Abwesenheit i. H. v. 24,00 Euro gewährt.

Wird für mehr als nur einen Tag verreist, so können pauschal 12,00 Euro für den An- und Abreisetag  angesetz werden, ohne das hier Abwesenheitsstunden nachgewiesen oder vorgelegt werden müssen.

Abzug der Mietkosten bei doppelter Haushaltsführung ab 2014

Ab 2014 verzichtet die Finanzverwaltung auf bisherige Ermittlung der ortsüblichen Miete und lässt einen Abzug der tatsächlichen Mietkosten bei doppelter Haushaltsführung in Deutschland zu, diese dürfen jedoch pro Monat eine Höchstgrenze von 1.000 Euro nicht übersteigen.

Die Höchstgrenze gilt für Miete und alle Nebenkosten, die pro Monat anfallen.

Vorausgefüllte Steuererklärung

Eine Erleichterung für das Ausfüllen der eigenen Steuererklärung stellt die vorausgefüllte Steuererklärung ab Anfang 2014 dar.

  • Die beim Finanzamt gespeicherten und bereits eingegebenen Daten können einfach abgerufen und somit wieder für die aktuelle Steuererklärung verwendet werden.

Unter dem Stichwort „vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt)“ werden zahlreiche Daten zum Abruf bereit gestellt.

Die Steueränderungen 2014 müssen laufend ab dem 01.01.2014 beachtet und angewendet werden. Besonders die Erleichterungen sollen in Anspruch genommen werden, weil durch diese viel Zeit und Mühe erspart bleiben.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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