7% Steuer auf Weiterverkauf von Künstlern und Künstlerprogrammen -

7% Steuer auf Weiterverkauf von Künstlern und Künstlerprogrammen

Umsatzsteuer 

Umfang der Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG; Abschnitt 12.5 Abs. 4 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

Der Abschnitt 12.5 des Umsatzsteuer – Anwendungserlasses vom 01. Oktober 2010 wird wie folgt geändert:

 „(4) Werden bei Theatervorführungen und Konzerten mehrere Veranstalter tätig, kann nur der Veranstalter die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen, der die Eintrittsberechtigung verschafft. Bei Tournee-Veranstaltungen steht deshalb die Steuerermäßigung regelmäßig nur dem örtlichen Veranstalter zu. Dem ermäßigten Steuersatz unterliegen ebenfalls die Umsätze von Ticket-Eigenhändlern aus dem Verkauf von Eintrittsberechtigungen. Auf Vermittlungsleistungen ist die Steuerermäßigung hingegen nicht anzuwenden.“

Wichtig:

Anzuwenden ist dieses Schreiben auf Umsätze, die nach dem 31. Dezember 2012 ausgeführt werden.

Für vor dem 1. Januar 2013 ausgeführte Leistungen der Tournee-Veranstalter wird es nicht beanstandet, wenn diese den ermäßigten Umsatzsteuersatz anwenden bzw. angewandt haben.


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