Steuerentlastung – mehr Geld in der Lohntüte ab 2013 -

Steuerentlastung – mehr Geld in der Lohntüte ab 2013

grundfreibetrag ab 2013

Steuerentlastung

Steuerentlastung kleiner und mittlerer Einkommen kann nun fast kommen, denn der Bundestag stimmte dem Gesetzesentwurf zum Abbau der kalten Progression vor kurzem zu.

Was bedeutet die Steuerentlastung für viele Arbeitnehmer? Die Familien werden 198 Euro mehr in der Lohntüte haben.

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Jetzt muss nur noch der Bundesrat sein „Ja-Wort“ geben und so könnte  der Grundfreibetrag ab 2013 rückwirkend um 126 Euro auf 8.130 Euro erhöht werden.

Was bedeutet die Erhöhung des Grundfreibetrages 2013 für mich?

Dadurch das der Grundfreibetrag 2013 erhöht wird, bringt mir dies mehr Netto in die Lohntüte und somit mehr Geld, welches steuerfrei ist.

Was passiert ab 2014 mit dem Grundfreibetrag?

Ab 2014 erfolgt eine weitere Erhöhung um 224 Euro auf 8.354 Euro. Der Eingangssteuersatz bleibt bei 14 Prozent konstant. Das bedeutet, dass Sie ab 2014 noch mehr Netto von Ihrem Arbeitgeber bekommen.

Somit könnte der Steuerentlastung für kleines und mittleres Einkommen nichts mehr im Wege stehen. Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen profitieren von solchen Steuerentlastungen.

Außerdem wird der Steuerprogressionsbericht alle zwei Jahre vorgelegt und überprüft, um die kalte Progression zu bekämpfen.

Was bedeutet kalte Progression 2013?

„Der Anstieg des Durchschnittssteuersatzes, der allein auf die einen Preisniveauanstieg ausgleichenden Lohn- und Gehaltserhöhungen zurück zu führen ist, wird als „heimliche“ Steuererhöhung oder als „kalte Progression“ bezeichnet“: so die Definition des Bundesministeriums.

Ändert es mein Gehalt 2013? Habe ich dann mehr Netto in der Tasche?

Was passiert durch die Erhöhung des Grundfreibetrages?

Die Erhöhung des Grundfreibetrages bewirkt zusammen mit verbesserten steuerlichen Absetzbarkeit der Rentenversicherungsbeiträge eine Senkung der Lohnsteuer.

Die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge stellt zusammen mit anderen Steuerentlastungen viele Vorteile für die Arbeitnehmer dar

Ein Ehepaar mit zwei Kindern und einem Jahresgehalt von 40.800 Euro wird im Jahr 2013 um 198 Euro entlastet.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


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