Steuererklärung Arbeitstage tatsächliche Tage oder Pauschale? -

Steuererklärung Arbeitstage tatsächliche Tage oder Pauschale?

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Steuererklärung Arbeitstage

Muss ich bei der Steuererklärung Arbeitstage angeben, die ich tatsächlich gearbeitet habe oder gibt es auch noch einen pauschalen Ansatz?

Für was muss ich bei der Steuererklärung Arbeitstage angeben? Was akzeptiert das Finanzamt pauschal?

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Um die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitstätte korrekt ermitteln zu können, müssen bei der Steuererklärung Arbeitstage angegeben werden.

  • Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf die Entfernungspauschale und damit die Fahrtkosten ihren Ansatz bei ihrer Steuer finden, sollten eben auch die Arbeitstage korrekt angegeben werden.

Die Entfernungspauschale, welche auch als Pendlerpauschale genannt wird, kann für jeden Arbeitstag in Anspruch genommen werden.

  • Es ist ziemlich aufwendig und umständlich die tatsächlichen Arbeitstage zu zählen. Dies macht kein Arbeitnehmer gerne.

Daher akzeptiert das Finanzamt ohne Nachweis pauschal bei einer 5-Tage-Woche 230 Arbeitstage und bei einer 6-Tage-Woche eben 280 Arbeitstage.

  • Die Anzahl der Arbeitstage wird in der Regel vom Finanzamt anerkannt, jedoch kommt es auf den Sachbearbeiter drauf an, ob dieser noch zusätzliche Informationen von Ihnen verlangt, weil sie ja keinen Rechtsanspruch auf den pauschalen Ansatz haben.

Bei jedem Arbeitnehmer werden die Arbeitstage individuell ermittelt und es kommt hier auf die tatsächliche Arbeitsverhältnisse drauf an.

So ermitteln sie die tatsächliche Arbeitstage:

  • Sie gehen pro Jahr von 365 Kalendertage
  • von diesen ziehen sie die Tage ab, an denen sie nicht gearbeitet haben wie z. B. Feiertage, Wochenenden, Urlaub,

Arbeitslosigkeit, oder Krankheit

  • = ihre tatsächliche Arbeitstage.

Was tun, wenn ich mehr als an 230 Tagen gearbeitet habe?

Dies kann passieren, wenn sie keinen Urlaub im Jahr genommen haben oder eben auch an ganzen Wochenenden arbeiten mussten.

  • Wenn Sie mehr als an 230 Tagen gearbeitet haben, so kann das Finanzamt einen Nachweis bzw. die Graubhaftigkeit des Ansatzes verlangen.

Hier kann eine Arbeitgeberbescheinigung sehr hilfreich sein. Diese können sie von ihrem Arbeitgeber in so einem Fall verlangen.

  • Legen Sie diese Bescheinigung gleich den anderen Belegen, die sie ans Finanzamt übersenden wollen, bei. So ersparen Sie Rückfragen vom Finanzamt und ihre Steuererstattung bekommen sie so schneller auf ihr Konto ausgezahlt.

Gerne können Sie den Steuerrechner für die Ermittlung der Arbeitstage verwenden.

Bei der Steuererklärung sollten die Arbeitstage korrekt angegeben werden, damit die Fahrtkosten nicht zu hoch oder viel zu niedrig ausfallen.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


One comment on “Steuererklärung Arbeitstage tatsächliche Tage oder Pauschale?

  1. John Lo sagt:

    Darf das Finanzamt einen Arbeitgeber – Nachweis über die Zahl der Arbeitstage die ich zum Arbeitgeber gefahren bin verlangen? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

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