Steuerfreibetrag eintragen lassen und zwei Jahre profitieren

Steuerfreibetrag eintragen lassen und zwei Jahre profitieren

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Steuerfreibetrag eintragen lassen

Steuerfreibetrag eintragen lassen, weniger Steuern zahlen und zwei Jahre davon profitieren.

Denn wenn sie den Steuerfreibetrag eintragen lassen, so gilt dieser erstmal ab 2016 für zwei Jahre lang und muss somit nicht im nächsten Jahr wieder beantragt werden.

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Steuerfreibetrag eintragen lassen aber wie?

Damit Sie den Steuerfreibetrag eintragen lassen können, muss ein entsprechender Lohnsteuerermäßigungsantrag beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Dazu können sie folgende Formulare beim Finanzamt verwenden.

Dabei gibt es zwei Lohnsteuerermäßigungsanträge zur Auswahl:

  • den vereinfachten und
  • den ausführlicheren Antrag.

Den vereinfachten Antrag können Sie nur verwenden, wenn sie die gleichen Freibeträge wie in 2017 beantragen wollen und sich zum Vorjahr wesentlich nichts geändert hat.

Ansonsten ist der ausführlichere Antrag auszufüllen.

Machen Sie sich beim Ausfüllen des Antrages nicht zu viel Arbeit und informieren sie sich, welcher Antrag für sie in Frage kommt, um Steuerfreibetrag eintragen lassen.

Für das Jahr 2019 können Sie noch bis zum 30.11.2019 Steuerfreibetrag eintragen lassen aber warum lohnt es sich dies schnellstmöglich zu tun?

Ab dem 1. Oktober 2015 kann der Steuerfreibetrag bereits beim Finanzamt beantragt werden.

Um jedoch schnellstmöglich von dem Steuerfreibetrag profitieren zu können, sollten sie bereits jetzt den Antrag stellen.

Welcher Steuerfreibetrag wird automatisch vom Finanzamt berücksichtigt, wo kein Antrag benötigt wird?

Der Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrag, welcher bereits bei der ELStAM-Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert ist und auch noch nach dem 31. Dezember 2015 gültig ist, muss nicht nochmal beantragt werden und wird automatisch steuermindernd erfasst.

Steuerfreibetrag eintragen lassen und zwei Jahre davon profitieren

Ab dem Jahr 2016 und somit mit der Beantragung des Steuerfreibetrages für 2019 gilt der beantragte Freibetrag zwei Jahre.

Deshalb können ab sofort alle Angestellten die Steuerfreibeträge für zwei Jahre bei ihrem zuständigen Finanzamt eintragen lassen.

Werden Kosten als Freibetrag eingetragen, so gelten diese bis Ende 2020.

Der beantragte Freibetrag wird auf die Monate verteilt und je schneller der Antrag erfolgt desto schneller  können sie von der Steuerentlastung profitieren.

Besonderheiten:

Zu beachten ist, dass jede Änderung, die zu einer Kürzung des Freibetrages führt, dem Finanzamt rechtzeitig mitzuteilen ist, um später hohe Steuernachzahlungen zu vermeiden.

Viele Alleinerziehende können ab dem 1. Januar 2015 Entlastungsbetrag i. H. v. 1.908 Euro jährlich beantragen.

Das Faktorverfahren gilt jedoch weiterhin nur für ein Kalenderjahr und kann nicht für zwei Jahre beantragt werden.

Also schnell sein lohnt sich, Steuerfreibetrag eintragen lassen und ab sofort zwei Jahre lang davon profitieren.

Ich freue mich über Eure Meinungen oder Ergänzungen zum Thema im Kommentarfeld.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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