Steuerklasse bei verheirateten Arbeitnehmern -

Steuerklasse bei verheirateten Arbeitnehmern

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Steuerklasse bei verheirateten

Steuerklasse bei verheirateten Ehegatten oder Lebenspartner richtig auswählen, wo beide angestellt sind und während des Jahres Geld sparen ohne später viel nachzahlen zu müssen.

Es ist ganz schwierig sich zwischen der Steuerklasse bei verheirateten Arbeitnehmern zu entscheiden. Sollen wir die Steuerklassenkombination 3/5, 4/4 oder doch 4/4 Faktor wählen?

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Gerade verheiratete Ehegatten, die in Deutschland leben und beide Arbeitslohn erhalten, dürfen sich für verschiedene Steuerklassenkombinationen entscheiden.

Wann lohnt sich die Steuerklassenkombination 3/5?

Verdient einer der Ehegatten viel mehr als der andere, so könnte sich bei diesen Ehegatten diese Steuerklassewahl sinnvoll sein.

  • Diese lohnt sich jedoch nur für die Ehegatten oder Lebenspartner, wo einer von diesen ca. 60 Prozent und der andere 40 Prozent des gemeinsamen Einkommens verdient.
  • Die Steuerabzugsbeträge werden hier nur in diesem Verhältnis an die zu erwartende Jahressteuer angepasst.
  • Dabei bekommt der Ehegatte, der mehr verdient die Steuerklasse 3 und der andere eben die Steuerklasse 5. Man sollte dabei beachten, dass der Steuerabzug bei der Steuerklasse 5 ziemlich hoch ist.
  • Verdienen die Ehegatten nicht ungefähr 60/40 Prozent, so kann es durch diese Steuerklassenwahl letzendlich zu hohen Steuernachzahlungen bei Erstellung der Steuererklärung kommen, weil das Verhältnis leider nicht stimmt und es wird somit insgesamt zu wenig Steuern gezahlt.

Weiterhin ist zu beachten, dass bei Steuerklassenwahl 3/5 die verheirateten Ehegatten oder Lebenspartner verpflichtet sind ihre Steuererklärung abzugeben.

Wann lohnt sich die Steuerklassenwahl 4/4?

Verdienen beide verheiratete Arbeitnehmer etwa gleich viel, so ist die Steuerklassenkombination 4/4 zu empfehlen.
Da der Ehegatte mit der Steuerklasse 5 zu hoch besteuert wird, könnte durch die Steuerklassen 4/4 der zu hohe Steuerabzug während des Jahres vermieden werden.

Eine Vergleichsberechnung ist immer sinnvoll, um herauszufinden, welche Steuerklassen bei verheirateten einfach besser sind bzw. wann haben diese mehr Netto raus.

Was steckt hinter dem Faktorverfahren Steuerklasse bei verheirateten eigentlich?

Das Faktorverfahren ist sozusagen die Lösung zwischen den Steuerklassenkombinationen 4/4 und 3/5.

  • Durch das Faktorverfahren werden die Ehegatten entsprechend ihrem eigenen Einkommen belastet. Es wird somit keiner der Ehegatten zu hoch oder zu niedrig besteuert. Beide zahlen den Anteil der Steuer, der bei deren Einkommen anfällt.
  • Bei dem Faktor 0,…, der eben kleiner als eins ist, wirkt das Splittingverfahren steuermindernd.
  • Sollten Sie das Faktorverfahren beantragen wollen, so müssten Sie dem Finanzamt das voraussichtliche Einkommen beider Ehegatten mitteilen. Das Finanzamt berechnet Ihnen dan den Faktor, der aus drei Zahlen nach Komma besteht. Es wird die Steuerklasse 4 eingetragen.
  • Durch das Faktorverfahren können Sie hohe Steuernachzahlungen vermeiden, da die Berechnung ziemlich nah an der tatsächlichen jährlichen Steuerbelastung liegt.

Bevor Sie sich für das Faktorverfahren entscheiden, sollten sie eine Vergleichsberechnung zwischen den Steuerkombinationen 3/5 und 4/4 machen, damit sie überhaupt wissen, welche Steuerklasse bei verheirateten Arbeitnehmer in ihrem Fall besser ist.

Wo beantrage ich den Steuerklassenwechsel und wie oft kann Steuerklasse bei verheirateten Arbeitnehmern ausgewählt werden?

Den Steuerklassenwechsel können Sie bei ihrem zuständigen Finanzamt beantragen, wo sie zum Zeitpunkt des Antrages wohnen.
Der Steuerklassenwechsel bzw. das Faktorverfahren können ein Mal im Jahr bis zum 30. November beim Finanzamt beantragt werden.

  • Bei besonderen Fällen, wenn z. B. einer der Ehegatten stirbt oder kein Arbeitslohn mehr erhält, ist eine erneute Beantragung des Steuerklassenwechsels möglich.

Die Entscheidung für die richtige Steuerklasse bei verheirateten Arbeitnehmern oder Lebensparner zu treffen, ist nicht einfach. Jedoch sollte alles versucht werden wie z. B. auch mit der Vergleichsberechnung, damit eben die monatliche Steuerbelastung nicht zu hoch ist und es später zu keiner hohen Steuernachzahlung kommt.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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