Steuerpflicht von Arbeitnehmern als Grenzgänger -

Steuerpflicht von Arbeitnehmern als Grenzgänger

Grundsätzlich sind Arbeitnehmer dort steuerpflichtig, wo sie ihre Tätigkeit ausüben. Was aber, wenn ihr Wohnort nicht im selben Land liegt?

Morgens in die Schweiz zur Arbeit, abends zurück an den Tegernsee

Steuerpflicht von Arbeitnehmern

Steuerpflicht von Arbeitnehmern als Grenzgänger

Das Wort Grenzgänger wird häufig literarisch oder metaphorisch in anderen Zusammenhängen als im Steuerrecht verwendet. In diesem Artikel sind jedoch einmal wirklich all jene (Arbeitnehmer) gemeint, die in einem Staat wie Deutschland wohnen, in anderen wie z.B. der Schweiz oder in Österreich arbeiten, und täglich wieder zurück an den Wohnsitz kehren. Dazu ist anzufügen, dass es sich dabei um Vertragsstaaten handelt, die sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen gemeinsam für gültig erklärt haben.

Steuerrecht für Grenzgänger in der Schweiz

Die Grenzgänger per definitionem benötigen nunmehr verschiedene Sonderregelungen. Wie eingangs schon erwähnt, erhebt der Wohnsitzstaat die Hauptsteuerlast. Im Fall der Schweiz ist es so, dass der Tätigkeitsstaat eine sogenannte Quellensteuer von 4,5% auf den Arbeitslohn beansprucht.

Die Quellensteuer wird für jemanden, der in Deutschland wohnt, auf die deutsche Einkommenssteuerschuld angerechnet. Bei jemandem mit Wohnsitz in der Eidgenossenschaft geschieht dies nicht, hier muss ein Grenzgänger stattdessen lediglich 80 % seines Arbeitslohns versteuern.

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Nachweise und Nachzahlungen

Das Formular Gre1 wird hier wichtig für alle Grenzgänger, deren Arbeitgeber 4,5 Prozent Quellensteuer zurückhalten muss. Das Gre1, auch Ansässigkeitsbescheinigung genannt, ist hier einmal für das Bundesland Bayern anseh- und herunterladbar.

Schuldet man dem deutschen Staate Steuern, müssen Grenzgänger einmal pro Quartal bzw. alle 3 Monate ans Finanzamt eine Steuerzahlung im Voraus leisten, die auf Basis des erwarteten Einkommens veranschlagt wird. Am Jahresende wird in der Steuererklärung dann die finale Steuerschuld ausgerechnet.

Oft fallen dann leider, aus der Sicht des Arbeitnehmers, Nachzahlungen an, da die Zeit zwischen der Abgabe zweier Steuererklärungen nie frei von Gratifikationen, Provisionen oder gar Wechselkurserhöhungen (Franken ó Euro) sein wird. Für Nicht-Rückkehrtage werden ebenfalls Nachweise von der deutschen Finanzverwaltung einbestellt.

Die 60-Tage Regelung

Es gibt darüber hinaus jedoch noch, im Falle des Doppelsteuerabkommens zwischen dem Eidgenossenbund und der Bundesrepublik, eine Ausnahmeregelung zur Besteuerung von Grenzgängern, und das hat im Folgenden ein bisschen mit Mathematik zu tun.

Kehrt jemand an mehr als 60 Tagen beruflicher Gründe wegen nicht an seinen Wohnsitz zurück, gilt hinsichtlich der Besteuerung Folgendes: Alle Arbeitstage, die der Arbeitnehmer in dem Land absolviert hat, in dem er seiner Tätigkeit nachging, werden nach dortigem Recht besteuert. Arbeitstage, die in der Wohnheimat oder Drittstaaten absolviert wurden, werden im Wohnsitzstaat steuerberechnet.

+ + + Vorteil dieser Regelung: Bei Wohnsitz in Deutschland und Job in der Schweiz spart man Geld ein, da die Schweizer Steuersätze häufig unter denen der deutschen liegen.

Doch so ganz einfach bleibt es nicht. Die sogenannte 60-Tage-Regelung birgt Komplexitäten. Es gibt unterschiedliche Berechnungssysteme dieser Verordnung, es muss bei Grenzgängern zwischen leitenden Angestellten und keinen leitenden Angestellten unterschieden werden, sowie bei einem Arbeitsplatzwechsel innerhalb eines Jahres gibt es Sonderregelungen bei Übernachtungen in Nähe des Wohnortes (respektive Fahrtzeit und Straßenentfernung).

Die Anwendung der 60 Tage Regel ist allerdings komplex. Es gelten unterschiedliche Vorschriften für die Berechnung der 60-Tage-Grenze bei Anwendung und Durchführung. Ebenso muss unterschieden werden, ob es sich bei dem Grenzgänger um einen leitenden Angestellten (= im Handelsregister eingetragen) handelt oder nicht. Bei unterjährigem Arbeitsplatzwechsel sind ebenso Sonderregelungen zu beachten wie bei Übernachtungen in der Nähe des Wohnortes (Fahrzeit weniger als 1,5 Stunden beziehungsweise Straßenentfernung weniger als 110 Kilometer).

Fachlicher Rat für Grenzgänger

Schlussendlich sei noch gesagt, dass es, anhand einer kleinen Checkliste gut ersichtlich, noch Punkte gibt, die besser eher mit fachlichem Rat zum Steuerrecht in Angriff genommen werden sollten. Schweizer und Deutsche Behörden wenden verschiedene Gesetzeslagen administrativ oft anders an. Dabei geht es dann um Themen wie

  • Beitragsberechnung der Krankentagegeldversicherung
  • Währungs-Umrechnungskurse
  • Nachzahlungsbeträge im Veranlagungsverfahren.

Es handelt sich hier um einen bezahlten Artikel. Das Thema des Kunden wurde vorgegeben aber keine positive Bewertung oder Inhalt des Artikels gekauft.


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