Steuerspartipps zum Jahresende

Steuerspartipps zum Jahresende 2012

Diese Steuerspartipps 2012 helfen Ihnen Ihre Steuern zu optimieren oder sogar für 2012 noch zu senken.

Hier gibt es Steuerspartipps sowohl für Arbeitnehmer als auch für Unternehmer, Hausbesitzer, Familien und alle die Steuern sparen wollen. Nutzen Sie die Steuervorteile der Steuerspartipps 2012 geschickt aus und erfahren Sie welche Käufe Sie auf das kommende Jahr 2013 verschieben sollten.

  • Sollte die Küche renoviert werden oder ein neuer Computer gekauft werden oder evtl. auch eine neue Brille, weil die alte schon zu sehr abgenutzt ist, um hier eine Entscheidung treffen zu können, sollte man das ganze Jahr sowie die steuerlichen Höchstgrenzen betrachten.
  • Gerade am Jahresende ist es sehr wichtig zu wissen, was man dieses Jahr noch anschaffen soll und was sich im Jahr 2013 steuerlich günstiger auswirkt.

Anzeige

Steuerspartipps für Familien

  • Die Eltern können die Kosten für die Kinderbetreuung als Sonderausgaben bei Ihrer Steuer geltend machen. Insgesamt sind zwei Drittel der Kosten aber maximal 4.000 Euro für jedes Kind bis 14 Jahre abzugsfähig.
  • Es können Kindergartengebühren, Kosten für den Babysitter, Tagesmutter und auch Fahrtkosten abgesetzt werden. Jedoch ist die Verpflegung nicht abzugsfähig. Haben Sie den Höchstbetrag noch nicht erschöpft, dann könnten Sie dies noch im Dezember 2012 nachholen.
  • Auch Kosten für eine Privatschule bringen Ihnen eine Steuererstattung. Hier können 30 Prozent des Schulgeldes max. 5.000 Euro pro Jahr als Sonderausgaben bei Ihrer Steuer berücksichtigt werden.

Steuerspartipps bei Handwerkerleistungen –  Welche Grenzen können ausgeschöpft werden?

  • Gerade bei Handwerkerrechnungen sollte man die vom Finanzamt gesetzlich vorgegebenen Höchstbeträge beachten. Dabei können die Handwerkerleistungen im Haushalt bis 6.000 Euro pro Jahr angesetzt werden.
  • Als Handwerkerleistungen können nur Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten, jedoch keine Materialkosten abgesetzt werden. Es können 20 Prozent von der Steuer abgezogen werden, maximal 1.200 Euro im Jahr ist für jeden Haushalt drin.
  • Tipp: Wenn der Höchstbetrag im Jahr 2012 bereits erreicht wurde, so sollte man die nächste Handwerkerrechnung oder einen Teil der Rechnung auf das Jahr 2013 verschieben und somit diese auch erst im Jahr 2013 zahlen.

Steuerspartipps für Arbeitnehmer und Unternehmer

  • Arbeitsmittel wie Laptop, Regal oder ein Multifunktionsdrucker können bis 410,00 Euro netto bei der Steuererklärung sofort abgezogen werden. Fällt der Nettobetrag höher aus, so muss dieser Betrag auf die Nutzungsdauer des Arbeitsmittels oder Gegenstandes verteilt werden.
  • Jedoch sollte jedem bewusst sein, dass die Abschreibung monatlich erfolgt und bei einem Kauf im Dezember nur noch ein Monat der gesamten Nutzungsdauer berücksichtigt werden kann.
  • Stellen Sie sich vor, Sie kaufen einen Laptop für 500 Euro und können im Jahr 2012 nur ca. 14 Euro davon bei der Steuererklärung abziehen, weil ein Laptop über drei Jahre abgeschrieben wird. Hier ist es sinnvoller den Laptop erst im Jahr 2013 zu kaufen, da sie hier das ganze Jahr berücksichtigen können.

Steuerspartipps für Hauseigentümer

  • Steht eine Sanierung an und diese ist notwendig, weil sonst es zu Schäden oder gesundheitlichen Risiken kommt? Hier lohnt es sich ein amtliches technisches Gutachten zu besorgen, bevor mit der Sanierung angefangen wird, denn in dem Gutachten wird die Gesundheitsgefährdung dokumentiert.
  • Für die Berücksichtigung einer solchen Sanierung ist halt wichtig, dass man ein Nachweis fürs Finanzamt hat. Es kann z. B. eine Beseitigung von Hausschwamm sein, Entfernung von gesundheitsschädigen Gerüchen oder wegen Dachaustausch wegen Asbest-Gefahr sein.

Steuerspartipps nur für Arbeitnehmer:

  • Jeder Arbeitnehmer bekommt einen Pauschbetrag von 1.000 Euro. Das bedeutet, dass sich die Arbeitsmittel und andere Jobkosten, die als Werbungskosten bei der Steuer geltend gemacht werden können, sich erst dann steuerlich auswirken, wenn der Pauschbetrag überschritten wird. Dies ist einer der wichtigen Steuerspartipps für Arbeitnehmer.
  • Bis 1.000 Euro brauchen Sie auch keine Belege dem Finanzamt einzureichen, der Pauschbetrag wird automatisch vom verdienten Geld abgezogen. Alleine die Kosten für den Weg zur Arbeit betragen oft bereits mehr als 1.000 Euro im Jahr.
  • Hat ein Arbeitnehmer mehr als 1.000 Euro Werbungskosten im Jahr, so bekommt dieser auf jeden Fall Geld zurück. Als Werbungskosten gelten z. B. Arbeitsweg, Arbeitsmittel, Fortbildungskosten, Fachliteratur, Beiträge an Verbände. Zu den Arbeitsmitteln gehören z. B. Büromöbel, Laptop, Aktentasche usw.
  • Ein Arbeitnehmer kann neben den bereits aufgeführten Werbungskosten auch die Kosten für ein Arbeitszimmer zu Hause nur absetzen, wenn der Arbeitnehmer keinen anderen Arbeitsplatz im Büro hat oder wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt.
  • Jedoch sind die Kosten, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird beschränkt in Höhe von 1.250 Euro im Jahr von der Steuer abzugsfähig.
  • Außerdem profitieren viele Arbeitnehmer ab dem Jahr 2012 von der Einzahlung in die steuer- und sozialversicherungsfreie Betriebsrente in Höhe von 2.688 Euro. Diese kostet den Arbeitnehmer keine zusätzliche Abgabe.

Steuerspartipps: Doppelte Haushaltsführung absetzen!

  • Immer mehr Berufstätige gründen einen doppelten Haushalt, weil sich der Weg zur Arbeit auf Dauer nicht lohnt und viel Zeit in Anspruch nimmt oder wirklich zu weit von zu Hause entfernt ist.
  • Der Bundesfinanzhof hat neuerdings entschieden, dass ein Zweihaushalt nicht weiter als 100 Kilometer vom Arbeitsplatz bei günstiger Verkehrsanbindung entfernt sein darf. Auch bei einer WG kann eine doppelte Haushaltsführung vorliegen. Bei doppelter Haushaltsführung kann man neben der Miete auch eine Heimfahrt pro Woche je 0,30 Cent für die einfache Entfernung oder auch die Zugfahrkarten bei der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.

Steuertipps kostenlos für alle!

  • Es lohnt sich etwas Gutes zu tun, wie z. B. jemanden finanziell durch eine Spende zu unterstützen.
    Da die Spenden bei der Steuererklärung als Sonderausgaben in Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrag der Einkünfte steuerlich geltend gemacht werden können.
  • Wer Hilfe im Haushalt braucht, soll diese auch in Anspruch nehmen, denn auch Kosten für Hilfe im Haushalt können von der Steuer abgesetzt werden. Die Zahlung darf jedoch nicht bar sondern über ein Bankkonto per Scheck oder Überweisung erfolgen.
  • Die Dienst- und Pflegeleistungen im Haushalt können bis 20.000 Euro pro Jahr gezahlt werden und davon sind Lohnkosten in Höhe von 20 Prozent aber maximal 4.000 Euro direkt von der Steuer abzugsfähig.
  • Neben den Dienst-und Pflegeleistungen können auch Minijobber zusätzlich abgerechnet werden und zwar können hier die Lohnkosten in Höhe von 20 Prozent, jedoch maximal 510 Euro und somit insgesamt 2.550 Euro im Jahr berücksichtigt werden.

Steuerspartipps bei Arztkosten

  • Bei Kosten für Arzt muss man tiefer in die Tasche greifen, denn das Finanzamt erkennt diese meistens erst, wenn drei Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte überschritten werden.

Dieser Betrag kann durch Zahnersatz, eine neue Brille oder teure vom Arzt verschriebene Medikamente und auch Kur zusammen kommen.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.