Umsatzsteuer Sondervorauszahlung - was steckt dahinter? -

Umsatzsteuer Sondervorauszahlung – was steckt dahinter?

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Umsatzsteuer Sondervorauszahlung

Wann muss ich eigentlich die Umsatzsteuer Sondervorauszahlung zahlen?

Die Umsatzsteuer Sondervorauszahlung wird fällig, wenn ein Antrag auf Dauerfristverlängerung bzw. Anmeldung der Sondervorauszahlung gestellt wird.

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Für was ist die Umsatzsteuer Sondervorauszahlung eigentlich gut und was habe ich als Unternehmer davon?

  • Durch den Antrag auf Dauerfristverlängerung bzw. Anmeldung der Sondervorauszahlung haben die Unternehmer einen Monat länger Zeit, um ihre Umsatzsteuer-Vorauszahlung ans Finanzamt zu übermitteln.

Dafür müssen die Unternehmer 1/11 der insgesamt gezahlten Umsatzsteuer des Vorjahres bis zum 10. Februar als Sondervorauszahlung ans Finanzamt leisten. Keine Angst die Sondervorauszahlung wird im Dezember wieder erstattet und für das nächste Jahr ausgerechnet.

  • Das Geld wird somit wieder erstattet und geht nicht verloren. Der Unternehmer erleidet keinen Schaden sondern nur Vorteile während des Jahres hierdurch.

Beispiel:
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung und auch eine entsprechende Vorauszahlung für April muss regulär am 10. Mai beim Finanzamt eingegangen sein.

  • Durch den Antrag auf Dauerfristverlängerung hat der Unternehmer in solch einem Fall bis zum 10. Juni Zeit, um die Umsatzsteuer-Voranmeldung vorzubereiten und letzendlich elektronisch zu übersenden.

Wie stelle ich den Antrag auf Anmeldung der Umsatzsteuer Sondervorauszahlung und wo?

Der Antrag auf Anmeldung der Umsatzsteuer Sondervorauszahlung bzw. der Antrag auf Dauerfristverlängerung ist elektronisch beim Finanzamt zu stellen.

  • In der Regel erledigt dies der Steuerberater. Falls Sie jedoch ihre Buchhaltung selbst erstellen und ein Programm dafür haben, welches die Übermittlung der Anmeldung der Umsatzsteuer Sondervorauszahlung ermöglich, so können Sie dieses natürlich nutzen.

Ansonsten besteht noch die Möglichkeit ganz kostenlos den Antrag über Elster zu übermitteln.

Wann zahle ich für die Dauerfristverlängerung keinen cent?

Geben Sie ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung vierteljährlich ab, so können Sie den Antrag auf Dauerfristverlängerung stellen und müssen hierfür keinen cent zahlen.

  • Jedoch sollte das Finanzamt feststellen und ihnen mitteilen, dass sie wieder monatlich ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung übermitteln sollen, so wird eine Umsatzsteuer Sondervorauszahlung fällig.

Bitte beachten Sie, dass das Finanzamt den Antrag jederzeit ablehnen kann. Dies kommt in der Regel dann vor, wenn die Übertragung der Umsatzsteuer-Voranmeldung ständig zu spät oder erst bei Erinnerung erfolgt. Natürlich werden hierfür zusätzlich auch noch Strafzuschläge fällig.

Wie lange gilt die Anmeldung der Umsatzsteuer Sondervorauszahlung eigentlich?

Wenn Sie ein Mal den Antrag auf Dauerfristverlängerung gestellt haben, so gilt dieser so lange, bis sie diesem gegenüber dem Finanzamt widersprechen oder nicht mehr in Anspruch nehmen möchten. Eine Mitteilung ans Finanzamt muss in solchen Fällen schriftlich erfolgen.

  • Außerdem kann das Finanzamt die Fristverlängerung widerrufen.

Es ist empfehlenswert die Umsatzsteuer Sondervorauszahlung anzumelden, denn es kann immer mal durch Krankheit, Urlaub oder sonstige Gründe zu verpäteter Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung kommen.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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