Umsatzsteuer-Vorauszahlung als regelmäßig wiederkehrende Zahlung -

Umsatzsteuer-Vorauszahlung als regelmäßig wiederkehrende Zahlung

regelmäßig wiederkehrende ausgabe

Umsatzsteuer-Vorauszahlung

Gilt die Umsatzsteuer-Vorauszahlung bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung als regelmäßig wiederkehrende Zahlung?

Was wurde in diesem Zusammenhang aktuell über Umsatzsteuer-Vorauszahlung bisher entschieden und was steht noch offen?

Anzeige

Was sind regelmäßig wiederkehrende Zahlungen eigentlich und was hat Umsatzsteuer-Vorauszahlung damit zu tun?

Die regelmäßigen wiederkehrenden Einnahmen und Ausgaben sind solche Kosten, die kurze Zeit vor oder kurze Zeit nach dem 31.12. entstanden sind aber jedoch zum Vojahr oder Folgejahr gehören.

  • Diese gelten als im Vorjahr oder Folgejahr bezogen oder abgeführt, wenn diese zu dem Kalenderjahr gehören und wie bereits schon gesagt kurze Zeit vor oder nach dem 31.12. entstanden sind.

Ein Zeitraum von 10 Tagen gilt als kurze Zeit im steuerlichen Sinne.

Welcher Zeitraum genau ist damit gemeint?

Es ist somit die Zeit ab dem 20.12. des Vorjahres und vor dem 11.01 des Folgejahres gemeint.

  • In dieser Zeit müsste aufgepasst und eventuell abgegrenzt  und die Ausgaben oder Einnahmen dem richtigen Jahr zuordnet werden.

Was hat der Bundesfinanzhof bis jetzt entschieden?

Bereits im Jahre 2007 wurde vom Bundesfinanzhof entschieden, dass die gleiche Regelung auch bei bestimmter Umsatzsteuer-Vorauszahlung angewendet wird.

  • Damit sind ist die Umsatzsteuer-Vorauszahlung gemeint, welche für das Vorjahr geschuldet wird aber am Anfang des Folgejahres jedoch gezahlt wird.

Was gilt bei Fristverschiebungen der Umsatzsteuer-Vorauszahlung?

Wird die Umsatzsteuer am Samstag, Sonntag oder Feiertag fällig, so veschiebt sich in der Regel die Frist auf den nächsten Werktag.

  • Bei solchen Fällen hat die Verwaltung die Meinung, dass diese Umsatzsteuer-Vorauszahlung solcher Art erst ins Folgejahr gehört, weil der 10-tätige Zeitraum durch die Fristverschiebung überschritten wird.

Hier liegt bei der Umsatzsteuer-Vorauszahlung keine regelmäßig wiederkehrende Ausgabe mehr vor.

  • Dies hat bisher nur der Finanzgericht entschieden.

Dabei bleibt noch abzuwarten, welche Meinung der Bundesfinanhof haben wird, weil von diesem bis jetzt noch keine Entscheidung gefallen ist.

Keine gesetzliche Regelung bleibt ohne Ausnahme, ob die Umsatzsteuer-Vorauszahlung im Vor- oder Folgejahr berücksichtigt wird, ist eine reine jahresbezogene Verschiebung.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.