Umsatzsteuerfrei auch bei kurzfristigen Vermietung des Ladenlokals

Umsatzsteuerfrei: Vermietung des Ladenlokals

Umsatzsteuerfrei ist in der Regel immer die Geschäftsveräußerung.

Wann liegt eine Geschäftsveräußerung vor und kann eine kurzfristige Vermietung eines Ladenlokals umsatzsteuerfrei sein? Auch nur eine kurzfristige Vermietung eines Ladenlokals mit der ganzen Ausstattung an den Erwerber ist gem. § 1 Abs. 1a UStG umsatzsteuerfrei.

  • Somit ist auch die kurzfristige Vermietung des übertragenen Ladenlokals umsatzsteuerfrei.
  • Wird die wesentliche Grundlage z. B. Warenbestand inkl. der ganzen Geschäftsausstattung wie Theke etc. eines Einzelhandelsgeschäfts übertragen und gleichzeitig an den Käufer des Ladenlokals kurz, auf unbestimmte Zeit oder dauerhaft vermietet, so liegt eine steuerfreie Geschäftsveräußerung vor.

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Warum änderte sich das Umsatzsteuergesetz in diesem Punkt?

  • Das Bundesfinanzministerium änderte das Umsatzsteuergesetzes als Konsequenz aufgrund des EuGH Urteils aus dem Jahr 2011 (EuGH-Urteil vom 10. November 2011, C-444/10) sowie des Urteils aus dem Jahr 2012 (BFH-Urteil vom 18. Januar 2012, XI R 27/08).

Was ist eine Geschäftsveräußerung?

  • Eine Geschäftsveräußerung ist der Verkauf oder Übertragung eines Unternehmens an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen. Diese ist umsatzsteuerfrei.

Was genau muss denn verkauft werden damit eine Geschäftsveräußerung umsatzsteuerfrei vorliegt?

  • Es muss die wesentliche Grundlage eines Unternehmens oder eines gesondert geführten Betriebs an einen Unternehmer für dessen Unternehmen verkauft bzw. übertragen werden, dabei kann der Erwerber auch erst mit dem Kauf des Unternehmens seine Tätigkeit starten und somit erst dann sozusagen Unternehmer werden.
  • Viel wichtiger ist, dass die verkauften bzw. übertragenen Gegenstände ein Ganzes bilden, damit der Erwerber mit diesem Unternehmen, die Tätigkeit des Verkäufers fortsetzen kann und dies auch tatsächlich tut.

Welche Auswirkung hat dabei  die Änderung oder Modernisierung des neuen Unternehmens?

  • Der Weiterführung des neuen gekauften Unternehmens der bisher ausgeübten Tätigkeit steht es nichts entgegen, wenn der Käufer den von ihm gekauften Geschäftsbetrieb in seinem Zuschnitt ändert oder modernisiert.

Wann lag bisher eine Geschäftsveräußerung bei Vermietung vor und war umsatzsteuerfrei?

  • Bisher musste eine Vermietung oder Verpachtung von mindestens acht Jahren vorliegen, damit eine steuerfreie Geschäftsveräußerung möglich war.

Kann eine kurzfristige Vermietung zu steuerfreien Betriebsveräußerung führen?

  • Diese liegt nun auch bei kurzfristig kündbaren oder auf unbestimmte Zeit vorliegender Vermietung oder Verpachtung vor. Die Möglichkeit den Miet- oder Pachtvertrag kurzfristig kündigen zu können, ist nun unschädlich.

Ab wann ist diese Regelung anzuwenden?

Diese Regelung ist bei allen offenen Fällen anzuwenden.   Jedoch akzeptiert das Finanzamt auch die alte Regelung für alle bis zum   01.01.2013 ausgeführten Geschäftsveräußerungen.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de

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