Unfall auf der Strecke Wohnung - Arbeitsstätte was nun? -

Unfall auf der Strecke Wohnung – Arbeitsstätte was nun?

Unfall zusätzlich neben Pendlerpauschale abzugsfähig

Man war zu schnell unterwegs, weil man mal wieder verschlafen hat und plötzlich passiert auf der Fahrt Wohnung – Arbeitsstätte ein Unfall und nun fragt man sich, ob ein Unfall von der Steuer absetzbar ist?

Wie es jedem bekannt ist, ist für die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte und umgekehrt die Kilometerpauschale bzw. Pendlerpauschale i. H. v. 0,30 Cent pro km als Fahrtkosten und somit Werbungkosten bei Arbeitnehmer von der Steuer absetzbar.

Aber auch beruflich veranlasste Unfallkosten z. B. auf der Fahrt Wohnung –Arbeitsstätte oder Arbeitsstätte-Wohnung sind neben der Pendlerpauschale als Werbungskosten von der Steuer absetzbar. Werbungskosten sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf entstanden sind. Die Pendlerpauschale beinhaltet die Unfallkosten nicht. Somit sollte man die Unfallkosten zusätzlich als Werbungskosten berücksichtigen.

Sind Ihnen Unfallkosten oder Autoschaden entstanden, dann geben Sie die Kosten als Werbungkosten auf jeden Fall bei Ihrer Steuererklärung an.

Als Werbungskosten werden alle Aufwendungen anerkannt, die beruflich veranlasst sind und zwingend für die Erwerbung oder Ausübung des Berufes notwendig waren.

Wichtig ist, dass man mit den Werbungskosten über die Pauschale drüber kommt und sich seine gezahlte Steuer zurück holen kann. Dabei können die Unfallkosten dazuführen, dass man eben die Grenze von momentan 1.000 Euro überschreiten und schon mal eine Erstattung erwarten. Denn schließlich muss man ja die angefallenen Kosten ja auch selber tragen.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


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