Unfall während der Mittagspause in der Kantine, kein Arbeitsunfall! -

Unfall während der Mittagspause in der Kantine, kein Arbeitsunfall!

Nicht jeder Unfall auf Arbeitsgelände stellt einen Arbeitsunfall dar

Ein Arbeitsunfall kann immer und überall schnell passieren. Jedoch ist nicht jeder Unfall auf dem Arbeitsgelände über die Berufsgenossenschaft versichert.  Sollte es bei  Arbeitnehmern während der Mittagspause in der Kantine des Arbeitgebers zu einem Unfall kommen, so zahlt die Berufsgenossenschaft nichts, weil gerade die Arbeitspausen nicht durch die Berufsgenossenschaft versichert sind und zu keinem Arbeitsunfall zählen.

Vor kurzem hat das Sozialgericht Heilbronn bei einem 50-jährigen Arbeitnehmer leider so entschieden. Folgendes ist passiert: der 50-jährige Angestellter hat seine Mittagspause in der Werkskantine seines Arbeitgebers verbracht, dabei hat jemand die Salatsoße auf den Boden verschüttet Lesen Sie mehr und Sie erfahren die Einzelheiten…und dieser Arbeitnehmer ist drauf getreten, ausgerutscht und hingefallen. Er wurde sehr schwer am linken Ellenbogen verletzt und hatte hierdurch einen Dauerschaden erleidet. Die Berufsgenossenschaft muss nun nichts für den Unfall zahlen, weil dieser nicht durch die Berufsgenossenschaft versichert ist. Ein Unfall während der Mittagspause stellt somit keinen Arbeitsunfall dar.

Laut Sozialgesetzbuch zählen zu den Arbeitsunfällen nur die Unfälle, die von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach begründender Tätigkeit (versicherte Tätigkeit) erfolgen.

Die Pausen zählen zu dem privaten Bereich des Mitarbeiters und insbesondere die Essensaufnahme wird nicht als berufliche Tätigkeit, sondern als Privatvergnügen angesehen.

Die Mittagspause stellt somit auch keine Arbeitszeit dar.

Durch seine private Rechtsschutzversicherung klagte der Arbeitnehmer den Pächter der Werkskantine an und bekam den durch den Unfall entstandenen Schaden gezahlt.

Dieser Fall zeigt mal wieder, dass die gesetzliche Absicherung nicht ausreichend ist und eine private Versicherung zusätzlich notwendig ist.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


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