Vereinfachte Einkommensteuererklärung - wer kann diese abgeben? -

Vereinfachte Einkommensteuererklärung – wer kann diese abgeben?

vereinfachte einkommensteuererklärung 2013

Vereinfachte Einkommensteuererklärung

Wer kann die vereinfachte Einkommensteuererklärung eigentlich verwenden?

Wer darf die vereinfachte Einkommensteuererklärung nicht ausfüllen?

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Die vereinfachte Einkommensteuererklärung können nur die Bürger verwenden, die

1. in Deutschland arbeiten und somit Arbeitslohn beziehen und evtl. während des Jahres noch arbeitslos waren oder Elterngeld erhalten haben und

2. die auf der Seite 2 vorhandene Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Steuerermäßigungen geltend machen wollen.

Sollten Sie weitere Werbungskosten wie z. B. doppelte Haushaltsführung oder Arbeitszimmer, oder Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen haben, so kommt die vereinfachte Einkommensteuererklärung bei Ihnen nicht in Frage.

Welche Besonderheit gilt bei Verheirateten bzw. Lebenspartner?

Verheiratete bzw. Lebenspartner können diese vereinfachte Erklärung nur abgeben, wenn sie eine gemeinsame Erklärung machen wollen und somit eine Zusammenveranlagung wünschen.

Für wen kommt die vereinfachte Einkommensteuererklärung nicht in Frage?

Steuerzahler bei denen folgende Punkte zu treffen und können die vereinfachte Erklärung nicht nutzen, wenn:

  • der Steuerzahler andere Einkünfte als den Arbeitslohn hat, wie z. B. Renteneinnahmen oder Mieteinkünfte
  • ausländische Einkünfte vorhanden sind
  • Zinsen oder andere Kapitalerträge vorlagen, die nicht der Abgeltungssteuer unterliegen haben
  • Kirchensteuer bei Kapitalerträgen nicht einbehalten wurde, obwohl sie einer kirchensteuerpflichtigen Religion zugehören
  • weitere Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen vorhanden sind, die bei dieser Erklärung nicht aufgeführt sind

Welche Anlagen sind evtl. noch zusätzlich neben der vereinfachten Erklärung einzureichen?

Der vereinfachten Erklärung sind folgende Anlagen, falls vorhanden, beizufügen:

  • Anlage Kind für jedes Kind
  • Anlage VL bei vermögenswirksamen Leistungen
  • Anlage Vorsorgeaufwand falls gezahlte Versicherungsbeträge geltend gemacht werden sollten
  • Anlage AV – bei Beiträgen zur Riester-Rente.

Bis wann kann die vereinfachte Einkommensteuererklärung 2013 beim Finanzamt eingereicht werden?

Besteht bei Ihnen die Verpflichtung eine Einkommensteuererklärung abzugeben, so müsste die vereinfachte Erklärung spätestens bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt sein.

  • Wollen Sie ihre Erklärung freiwillig abgeben, weil sie eine Steuererstattung erwarten, so haben sie dafür in der Regel vier Jahre Zeit z. B. bei 2013 Erklärung bis zum  31.12.2017.

Die vereinfachte Erklärung ist kompakt und besteht im Großen und Ganzen nur aus zwei Seiten, die recht schnell ausgefüllt sind und nicht für jeden geeignet ist. Jedoch müssten div. Anlagen noch beigefügt werden.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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