Vereinnahmte Entgelte durch Ist-Versteuerung besteuern -

Vereinnahmte Entgelte durch Ist-Versteuerung besteuern

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Vereinnahmte Entgelte

Vereinnahmte Entgelte besteuern bedeutet, dass Sie erst dann die Umsatzsteuer für ihre ausgeführte Leistung oder Lieferung zahlen müssen, wenn das Geld für diese Leistung bzw. Lieferung tatsächlich auf ihrem Konto eingegangen ist.

Wann genehmigt das Finanzamt in der Regel die Besteuerung der vereinnahmte Entgelte und was muss ich tun bzw. welche Vorteile habe ich als Unternehmer hierdurch?

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Was heißt eigentlich „vereinnahmte Entgelte bei Umsatzsteuer besteuern“?

Es gibt zwei Arten von Besteuerung der Umsätze bei Umsatzsteuer eines klassischen Unternehmens. Hierzu gehören die Ist- und Sollbesteuerung.

  • Bei der Ist-Besteuerung fällt die Umsatzsteuer für die ausgeführten Leistungen oder Lieferungen nur an, wenn diese bereits gezahlt wurden. Das bedeutet, geht bei Ihnen ein Umsatz auf dem Konto ein, so wird erst hier die Umsatzsteuer fällig.

Bei der Soll-Besteuerung ensteht die Umsatzsteuer bereits bei Rechnungsstellung, obwohl das Geld für die ausgeführten Leistungen oder Lieferungen noch nicht bezahlt wurde.

  • Natürlich gibt es für spezielle Bereiche auch Ausnahmen wie z. B. die Durchschnittsbesteuerung bei Landwirten oder Margenbesteuerung eines Reisebüros aber diese lassen wir mal hier außen vor.

Was muss ich tun, um die Ist-Besteuerung und somit die Besteuerung der veinnahmte Entgelte zu bekommen?

Prüfen Sie zunächst, ob die Voraussetzungen für die Besteuerung der Umsätze nach vereinnahmten Umsätzen bzw. für die Ist-Versteuerung bei Ihnen bzw. ihrem Unternehmen vorliegen.

Die Voraussetzungen liegen vor, wenn

  • Ihr Gesamtumsatz des Vorjahres weniger als 500.000 Euro beträgt oder
  • Sie nicht verpflichtet sind Bücher zu führen bzw. davon befreit sind oder
  • Sie freiberufliche Tätigkeit ausführen z. B. Arzt, Rechtsanwalt oder Steuerberater.

Liegt bei Ihnen eine der o. g. Voraussetzungen vor, so sollten Sie einen Antrag beim Finanzamt stellen.

  • Kreuzen Sie eine dieser Voraussetzungen im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an und schon prüft das Finanzamt diese und es geht ein positives oder negatives Schreiben an Sie raus.

Dies erfolgt in der Regel ganz am Anfang beim Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung unter dem Punkt „Soll/Istbesteuerung der Entgelte“.

Vorteile der Ist-Besteuerung –  vereinnahmte Entgelte besteuern

Viele kleinere Unternehmer haben durch diese Besteuerungsart finanzielle Vorteile.

  • Dies ergibt sich dadurch, dass die Umsatzsteuer erst gezahlt wird, wenn der Unternehmer das Geld bereits hat und somit die Umsatzsteuer nur ans Finanzamt weiterleiten muss.

Es müssen keine Abgrenzungen am Jahresende vorgenommen werden. Die Führung der Buchhaltung ist wesentlich einfacher als bei der Sollbesteuerung, da die Ausgangs- und Eingangsrechnungen nicht zusätzlich erfasst werden müssen.

Es ist empfehlenswert gerade am Anfang die Besteuerung der vereinnahmte Entgelte beim Finanzamt zu beantragen, um somit finanziell besser da zu stehen.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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