Wechsel der Steuerklasse nach Heirat - wann lohnt es sich? -

Wechsel der Steuerklasse nach Heirat – wann lohnt es sich?

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Wechsel der Steuerklasse

Der Wechsel der Steuerklasse nach Heirat lohnt sich oft, informieren Sie sich und machen Sie auf jeden Fall eine Vergleichsberechnung, um festzustellen, was für Sie beide am günstigsten ist.

Der Wechsel der Steuerklasse kann sich gut auswirken, denn sie bekommen nach der Heirat automatisch die Lohnsteuerklassen IV vom Finanzamt vergeben. Falls nur einer der Ehegatten eine Arbeitsstelle hat, so ist diese Steuerklaseskombination nicht unbedingt die Beste für die Ehegatten.

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Welche Steuerklassenkombinationen gibt es für Verheiratete?

Die Ehegatten können zwischen drei folgenden unterschiedlichen Steuerklassenkombinationen wählen:

  • 4 und 4 oder
  • 3 und 5 oder
  • 4-Faktor und 4-Faktor.

Bei der Steuerklassekombination 4 und 4 wird am meisten Steuern vorausgezahlt. Da hier beide Ehegatten gleichmäßig, wie auch bei der Steuerklasse 1, besteuert werden.

Am wenigsten werden Steuern vorausgezahlt bei der Steuerklassenwahl 3 und 5. Diese lohnt sich in der Regel nur, wenn einer der Ehegatten keine Arbeit hat. Ansonsten führt diese Steuerklassenkombination oft zu hohen Steuernachzahlungen.

Wechsel der Steuerklasse, wenn nur einer der Ehegatten einen Job hat

Hat nur einer der Ehegatten eine Arbeitsstelle, so lohnt es sich oft die Steuerklassekombination 3 und 5 auszuwählen.

Hier wird am wenigsten Steuern vorausgezahlt, somit haben die Ehegatten während des Jahres mehr Geld, um sich etwas anderes leisten zu können.

Wann lohnt sich der Wechsel der Steuerklasse in die 4 und 4?

Wenn beibe Ehegatten gleich verdienen, dann wird hier eine richtige Steuer einbehalten und somit vorausgezahlt.

  • Verdienen die Ehegatten nicht ungefähr gleich und weicht das Einkommen extrem von einander ab, so zahlen diese in der Regel zu viel Steuern und können sich die Steuer durch Abgabe einer Steuererklärung wieder zurück holen.

Dies führt jedoch dazu, dass die Ehegatten während des Jahres weniger Geld zur Verfügung haben.



Wann lohnt sich der Wechsel der Steuerklasse in die 3 und 5?

Beträgt das Einkommensverhältnis beider Ehegatten 60 zu 40, so ist das die richtige Steuerklassenkombination für sie.

  • Dabei wird die Steuerklasse III dem höher verdienenden Ehegatten und die Steuerklasse V dem weniger verdienenden Ehegatten zugeordnet.

Liegt das Einkommensverhältnis der beiden Ehegatten nicht bei 60 und 40, so wird durch die Wahl dieser Steuerklassenkombination entweder zu wenig oder zu viel Steuern vorausgezahlt.

Wann lohnt sich der Wechsel der Steuerklasse in 4-Faktor?

Wünschen sich die Ehegatten, dass ihre Steuervorauszahlung möglichst genau berechnet wird, so ist die Steuerklassenkombination 4-Faktor und 4-Faktor die richtige Wahl.

  • Hier wird die Steuer gleichmäßig auf beide Ehegatten verteilt. Auch der Ehegatte, der weniger Geld verdient, wird nicht so hoch mit der Steuer belastet, wie bei der Steuerklasse 3.

Der Unterschied zu Steuerklassenkombination 3 und 5 ist der, dass der Ehegatte, der die Steuerklasse 3 gewählt hätte bei dem Faktorverfahren erheblich mehr Steuern zahlt. Dabei wird der andere Ehegatten, der weniger verdient, während des Jahres noch mehr entlastet als bei der Steuerklasse 5.

Bei welcher Steuerklassenkombination müssen die Ehegatten eine Steuererklärung abgeben?

Wählen die Ehegatten folgende Steuerklassenkombinationen aus:

  • 3 und 5 oder
  • 4-Faktor und 4-Faktor

so muss eine Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben werden.

Machen Sie eine Vergleichsberechnung mit dem Steuerklassen-Rechner, um sicher zu gehen, dass der Wechsel der Steuerklasse auf jeden Fall beim Finanzamt beantragt werden soll, wenn eine andere Steuerklassenkombination für Sie die günstigste ist.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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