Welcher Träger der Sozialversicherung ist für was zuständig? -

Welcher Träger der Sozialversicherung ist für was zuständig?

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Träger der Sozialversicherung

Es gibt viele Stellen, die als Träger der Sozialversicherung bezeichnet werden, weil es eben viele Sozialversicherungszweige gibt.

Welcher Träger der Sozialversicherung hilft mir bei welchem Problem und wem soll ich wann anrufen?

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Leider kann und darf eine Stelle nicht alle Fragen beantworten, weil diese nur für einen bestimmten Bereich zuständig ist. Um eine richtige Information zu erhalten, sollte schon die zuständige Stelle angesprochen werden.

Welche Versicherungszweige gibt es?

Es gibt folgende Versicherungszweige:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Unfallversicherung.

Welcher Träger der Sozialversicherung ist für was zuständig?

In der Regel sind die Krankenkassen oder Minijob-Zentrale, die eben viele Meldungen und auch Zahlungen empfangen für die Fragen zu Beschäftigung zuständig.

  • Gerade bei sozialversicherungsrechtlichen Fragen wie z. B. Gehalt, Beitragsabwicklung, Meldeverfahren und Einstufung eines Arbeitnehmers in Bezug auf seine versicherungsrechtliche Stellung geben Ihnen die Krankenkassen die entsprechende Auskunft.
  • Jedoch können allgemeine Fragen auch bei einem unzuständigen Träger der Sozialversicherung nachgefragt werden. Bei speziellen Fragen finden sie nur bei zuständigen Stellen eine Antwort.

Neben den Krankenkassen ist auch die deutsche Rentenversicherung für die Klärung einer selbständigen oder angestellten Beschäftigung als Träger Sozialversicherung zuständig.

Angestellt oder selbständig – wo bekomme ich eine Antwort?

Die Deutsche Rentenversicherung bzw. die Clearingstelle führt bei diesen Fragen ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren durch.

  • Die Klärung kann optional oder obligatorisch erfolgen.
  • Die optionale Anfrage ist die freiwillige Meldung des Auftragnehmers bzw. Angestellten oder Auftragsgebers bzw. Arbeitgeber für Klärung der angestellten oder selbständig ausgeführten Tätigkeit. Dies ist bei Firmen in Zusammenarbeit mit Subunternehmer manchmal notwendig.
  • Mache Prüfungen werden automatisch eingeleitet, weil es aufgrund der Anmeldung des Angestellten ersichtlich ist, dass eine Prüfung in diesem Fall durch den Träger der Sozialversicherung notwendig ist.
  • Sind sich Angestellten oder Arbeitgeber nicht sicher, ob eine Beschäftigung vorliegt oder nicht, so soll auf jeden Fall eine Prüfung durch den zuständigen Träger Sozialversicherung z. B. bei Frage der Rentenversicherungspflicht durch die Deutsche Rentenversicherung erfolgen.

Meistens hilft ein Anruf bei der zuständigen Krankenkassen oder deutschen Rentenversicherung schon weiter auch wenn diese nicht für bestimmte Versicherungszweige zuständig sind.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


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