Werbungskosten Arbeitnehmer – Feier mit Kollegen -

Werbungskosten Arbeitnehmer – Feier mit Kollegen

beruflich veranlasste feier

Werbungskosten Arbeitnehmer

Werbungskosten Arbeitnehmer aber was gilt bei Kosten für berufliche und private Feier?

Wann ist die beruflich veranlasste Feier als Werbungskosten Arbeitnehmer absetzbar?

Anzeige

Eine Geburtstagsfeier gilt in der Regel als private Feier aber was ist, wenn die private Feier mit ebenfalls einer Feier aus beruflichem Anlass z. B. Bestellung eines Arbeitnehmers zum Steuerberater verbunden wird?

Werbungskosten Arbeitnehmer – beruflich veranlasste Feier

Aktuell hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Kosten des Arbeitnehmers für eine Feier, die sowohl aus beruflichem als auch aus privatem Anlass veranstaltet wurde, hinsichtlich der Gäste aus beruflichem Umfeld als Werbungskosten abziehbar sein können.

  • Im Februar des Streitjahres wurde der Kläger zum Steuerberater bestellt. Im April des gleichen Jahres hatte er seinen 30. Geburtstag.

Um beide wichtige Ereignisse zu feiern, hat er Kollegen, Verwandte und Bekannte zu einer großen Feier eingeladen.

  • Die ganzen Kosten z. B. für Hallenmiete und Bewirtung aller eingeladenen Gäste teilte er nach Köpfen auf.

Dann setzte der Kläger den Kostenanteil, der auf den beruflichen Bereich zugeordneten Gästen entfällt, als Werbungskosten Arbeitnehmer bei seiner Steuererklärung bzw. in der Anlage aus Nichtselbständigen Arbeit an.

So entschied der Bundesfinanzhof:

Wird eine Feier aus beruflichen und privaten Umfeld veranstaltet und können die beruflich veranlassten Kosten von den privaten abgegrenzt werden und liegt bei diesen nahe zu ausschließlich berufliche Veranlassung vor, so steht dem Abzuge dieser Kosten als Werbungskosten nichts im Wege.

  • Anhand der Herkunft der Gäste muss der berufliche Anlass erkennbar sein. Dies ist offensichtlich der Fall, wenn z. B. nicht nur ausgesuchte sondern alle Kollegen einer Abteilung zu der Feier eingeladen werden.

Es lohnt sich alles zu dokumentieren, dabei sind Gästelisten zu führen und für die spätere Prüfung aufzubewahren.

Ganz wichtiger Punkt dabei ist, dass die Trennung zwischen dem privaten und beruflich veranlassten Kosten möglich ist.

Bei der Prüfung muss alles ordnungsgemäß und vollständig nachvollziehbar sein.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.