Kredit für Grundstück - was ist steuerlich abzugsfähig? -

Kredit für Grundstück – was ist steuerlich abzugsfähig?

Sie planen ein Grundstück anzuschaffen, dafür benötigen Sie einen Kredit für Grundstück bezüglich der Finanzierung der ganzen Summe.

Als Eigentümer  des Grundstückes ist die steuerliche Berücksichtigung bei Kredit für Grundstück  für Sie sehr wichtig. Sie fragen sich, was alles bei Anschaffung eines Grundstückes abzugsfähig ist und wie der Kredit für Grundstück steuerlich berücksichtigt werden kann?

Der Kredit für das Grundstück an sich ist nicht komplett abzugsfähig. Es sind nur die reinen Zinsen als Finanzierungskosten  und somit als Werbungskosten jährlich abzugsfähig. Die Tilgung für den Kredit stellt die Anschaffungskosten des Grundstückes dar. Die Anschaffungskosten des Grundstückes müssen in der Regel über viele Jahre, je nachdem für was Sie das Grundstück nutzen,  aufgeteilt werden und abzuschreiben. In der Regel beträgt der jährliche Abschreibungssatz bei m Grundstuck, die einem Gewerbe zugeordnet wurden 3 Prozent. Falls das Grundstück für die Vermietung  geplant ist, so werden jährlich 2 Prozent des Kaufpreises inkl. Nebenkosten als Kosten bzw. Abschreibung von der  jährlichen Mieteinnahme abgezogen.

Informieren Sie sich über die Zinsen  bei dem Kredit für das Grundstück. Machen Sie Zinsvergleiche und lassen Sie sich richtig durch Steuerberater und auch Banken beraten. Insbesondere ist die erste Entscheidung über die Nutzung des Grundstückes sehr wichtig.


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