Archiv: Trinkgeld

Trinkgeld – Gaststätteninhaber wird zur Kasse gebeten

Zahlt ein Gast freiwillig Trinkgeld dem Inhaber einer Gaststätte, so fällt Umsatzsteuer an und der Gaststätteninhaber wird somit zur Kasse gebeten. Die Trinkgelder gehören somit in die Umsatzsteuererklärung mit rein und sind als Entgelt in die Bemessungsgrundlage bei der Umsatzsteuer