Handwerkerkosten absetzen: 20 Prozent aber max. 1.200 Euro -

Handwerkerkosten absetzen: 20 Prozent aber max. 1.200 Euro

Handwerkerkosten absetzen und alle steuerlichen Vorteile ausnutzen.

Nur die reinen Dienstleistungen von Handwerker können sie  als Handwerkerkosten absetzen, nicht jedoch das Material. Wenn Handwerkerrechnungen vorliegen, so können Handwerkerkosten in Höhe von 20 Prozent von der Steuer abgezogen werden. Somit verringert sich die zu zahlende Steuer um diesen Betrag. Für haushaltsnahe Handwerkerleistungen sind jedoch maximal bis zu 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt abzugsfähig.

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Um die Handwerkerrechnungen bei der Steuererklärung  absetzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Die Renovierung sollte im eigenen Haushalt erfolgen, dies ist eine der Voraussetzungen für die Absetzbarkeit der Handwerkerleistungen. Die Zuschüsse von der Stadt oder zinsverbilligte Darlehen von der KfW-Bank werden leider nicht berücksichtigt.

Um Handwerkerrechnungen bei der Einkommensteuer beim Finanzamt absetzen zu können, sollten noch folgende Voraussetzungen bei der Rechnung erfüllt sein:

1) Die Handwerkerkosten dürfen keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen. Dies bedeutet, dass Sie diese Kosten nicht in Ihrem Betrieb oder angestellter Tätigkeit berücksichtigt haben dürfen.

2) Die Handwerkerleistungen stellen keine Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung dar.

3) Die reinen Arbeitskosten also die reine Dienstleistung von Handwerkerrechnungen ist abzugsfähig.

4) Es muss eine Rechnung für die Dienstleistung des Handwerkers vorliegen und die Zahlung der Rechnung muss auf ein  Konto erfolgen. Die Barzahlungen werden hier leider nicht berücksichtigt.

5) Falls zwei Singles zusammen in einem Haushalt wohnen, so können diese nur einmal den Gesamtbetrag i. H. v. 1.200 Euro von der Steuer abziehen und nicht zweimal.

Einige Beispiele für Handwerkerleistungen:

1) Reparatur und Wartung der Waschmaschine, des Computers, des Fernsehers, des Herds und anderer Geräte

2) Gartengestaltung

3) Hausmeister

4) Folgende Arbeiten am Haus: am Dach, Bodenbelägen, an der Fassade, an Garagen, an Innen- und Außenwänden, an Zu-und Ableitungen, Hausanschlüsse

5) Austausch oder Erneuerung der Einbauküche, Fenster und Türen

Noch mehr wichtige Details erfahren Sie unter Handwerkerleistungen.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr Steuer-Info-Blog.de


3 comments on “Handwerkerkosten absetzen: 20 Prozent aber max. 1.200 Euro

  1. […] eigenen Haushalt erfolgen. Außerdem können  auch die Handwerkerleistungen, siehe meinen Beitrag Handwerker steuerlich absetzen, die im Zusammenhang mit dem Umzug entstanden sind, von der Steuer abgezogen werden. Hier sind die […]

  2. […] Sie wollen sich selbständig machen und möchten vom Staat noch eine Beihilfe für die schwierige Gründungszeit beantragen? Welche Steuern für Selbständige fallen an? Diese Frage ist sehr wichtig, denn man sollte doch schon einen Teil des Geldes zur Seite legen.  Welcher Papierkram und Buchführung für Selbständige muss erledigt werden, damit es alles reibungslos funktioniert. Was ist von der Steuer absetzbar? […]

  3. Ingrid Tillinger sagt:

    kann ich die Handwerkerleistungen aus 2011 auch in einer neuen Steuererklärung abgeben(da vergessen bzw. nicht bekannt bei Einbau einer Küche) obwohl ich schon den Steuerbescheid für 2011 habe und dieser rechtsgültig ist.

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