private Telefonnutzung eines betrieblichen Handys -

private Telefonnutzung eines betrieblichen Handys

Handy –  Privatgespräche – Steuererklärung

Ein Unternehmer möchte sich gerne ein neues Smartphone – Handy für die Firmengespräche und auch Internetnutzung sowie Abruf von E-Mails kaufen. Er geht zum Handygeschäft und kauft sich ein wunderschönes und modernes Smartphone – Handy.  Das Handy war ganz schön teuer aber für  die Arbeit gedacht und somit als Betriebsausgabe abzugsfähig. Was gut ist und auch von der Steuer abzugsfähig ist, ist nie teuer genug.

Nun hat der Unternehmer eine sehr nette Ehefrau. Da er so neugierig war, ob das Handy auch funktioniert, rief er sofort seine Ehefrau an. Die Ehefrau war begeistert, als er ihr erzählte, was für ein tolles Smartphone – Handy er gekauft hat. Nach dem Telefonat mit der Ehefrau ging der Unternehmer in die Firma und erledigte einige Firmengespräche mit den Geschäftskunden.

Die Telefonkosten sind  als Betriebsausgabe abzugsfähig. Diese sind bei der Steuererklärung somit absetzbar.

Nun hat er sich folgende Frage gestellt: Wie muss ich die private Nutzung des Handys bei meiner Steuererklärung angeben? Wie sind die privaten Telefonate zu berücksichtigen?

Eine sehr interessante Frage, finden Sie nicht?

Wenn es keine genaue Ermittlung der privaten Gespräche möglich ist und auch kein Telefongesprächsnachweis vorliegt, so kann die private Nutzung pauschal geschätzt werden. Denn oft ist es auch gar nicht möglich diese ganz genau zu ermitteln. 

Es können aus Vereinfachungsgründen oft ca. 20 Prozent der Telefonkosten als private Telefonnutzung vom Finanzamt akzeptiert werden.

Bitte vergessen Sie nicht die Umsatzsteuer drauf zu rechnen!

Die private Nutzung wird ähnlich wie ein Umsatz bei der Steuererklärung berücksichtigt und erhöht somit die Steuer.


3 comments on “private Telefonnutzung eines betrieblichen Handys

  1. […] viel und essen beim Arbeiten. Die Entnahme des eigenen Essens nennt man Eigenverbrauch.Für den Eigenverbrauch gibt es pauschale Beträge, die vom Finanzamt vorgegeben wurden. Sie haben bestimmte […]

  2. […]  steuerlich absetzen. Jedoch kann man ein Laptop anders absetzen als einen Rechner.  Bei der Steuererklärung gibt man einfach den Computer als Arbeitsmittel an und somit ist es für viele schon mal getan. […]

  3. […] Je niedriger der Listenpreis, desto niedriger auch der Anteil für die private Nutzung. Da die private Nutzung zu dem verdienten Geld hinzugerechnet wird und sich aufgrund der Minderung des Listenpreises […]

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