Rechengrößen Sozialversicherung 2013 – aktuelle Werte -

Rechengrößen Sozialversicherung 2013 – aktuelle Werte

Die Rechengrößen Sozialversicherung 2013 stehen nun fest und wurden durch das Kabinett in einer Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2013 beschlossen.

Durch die Verordnung wurden die Rechengrößen Sozialversicherung 2013 an die Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr angepasst. Die Einkommensentwicklung des Jahres 2011 betrug in den alten Bundesländern 3,07 Prozent und in den neuen Bundesländern 2,95 Prozent, diese wurde für die Sozialversicherungswerte 2013 zu Grunde gelegt.

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Wie werden die Rechengrößen Sozialversicherung 2013 festgelegt?

  • Als Grundlage für die Werte der Sozialabgaben 2013 gibt es gesetzliche Bestimmungen, die klar und unverändert mittels Verordnung festgelegt werden.

Welche Werte spielen eine große Rolle bei der Sozialversicherung?

  • Die Beitragsbemessungsgrenze sowie Jahresarbeitsentgeltgrenzen sind von großer Bedeutung und werden für die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung ermittelt. Dabei wird die Entwicklung der Bruttolöhne- und Gehälter je Arbeitnehmer bei den Rechengrößen Sozialversicherung 2013 berücksichtigt.

Die wichtigsten Werte für das Jahr 2013

  • Die Bezugsgröße, die entscheidend für viele Rechengrößen Sozialversicherung 2013 ist, hat sich auf 2.695 Euro im Monat erhöht. Im Vorjahr betrug diese noch 2.625 Euro.
  • Auch die Bezugsgröße (Ost) ist von 2.240 Euro auf 2.275 Euro pro Monat gestiegen. Diese ist von großer Bedeutung  für die Festsetzung des Mindestwertes der freiwilligen Mitglieder sowie für die Berechnung der Werte von versicherungspflichtigen Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung.

  • Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung erhöht sich auf 5.800 Euro pro Monat (2012: 5.600 Euro/Monat) und die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) auf 4.900 Euro (2012: 4.800 Euro/Monat).
  • Die Beitragsbemessungsgrenze für die knappschaftliche Rentenversicherung betragen 7.100 Euro im Monat und 85.200 Euro im Jahr.

Was ändert sich bei der Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2013?

  • Die Versicherungspflichtgrenze auch Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung genannt, erhöht sich auf 52.500 Euro (2012: 50.850 Euro).
  • Für alle Arbeitnehmer, die bereits per 31.12.2002 versicherungsfrei waren, steigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze auf 47.250 Euro, bisher wurden hier 45.900 Euro bei der Prüfung berücksichtigt.

Abgesehen von der Versicherungspflichtgrenze beträgt die Bemessungsgrenze Krankenversicherung für das Jahr 2013 für alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung 47.250 Euro (bisher 45.900 Euro) jährlich, es sind 3.937,50 Euro monatlich (bisher 3.825 Euro) bei Rechengrößen Sozialversicherung 2013.

  • Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der deutschen Rentenversicherung beträgt 34.071 Euro im Jahr.

Die Werte wurden bereits beschlossen, jedoch muss noch die Zustimmung durch den Bundesrat erfolgen.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


One comment on “Rechengrößen Sozialversicherung 2013 – aktuelle Werte

  1. Schönefeld, Hans-Joachim sagt:

    ich bin 65-hatte 9 jahre keinen gesundheitsschutz
    ab 01.06. bin ich rentner, meine rente derzeit 227,-€
    die „Barmer“ hat mich wieder aufgenommen
    heute bekomme ich die aufforderung 17.709,96€
    umgehend zu zahlen, was mir nicht möglich ist.
    ICH BITTE UM HILFE!
    wie soll ich mich verhalten?
    Freundlichst!
    Hans-Joachim Schönefeld

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