Verbindlichkeiten Bilanz bei Frisör-Gutscheinen

Verbindlichkeiten Bilanz für Frisör-Gutscheine möglich?

Es geht hier bei den Rückstellungen um ungewisse Verbindlichkeiten Bilanz für Gutscheine, die den Kunden einen verbilligten Frisör-Besuch durch das Einlösen des Gutscheines im nächsten Jahr ermöglichen.

Werden solche Gutscheine gewährt, so dürfen im Ausgabejahr keine ungewissen Verbindlichkeiten Bilanz als Rückstellungen dafür gebildet und bilanziert werden.

Anzeige

Fall:

  • Die Klägerin betreibt einen Friseursalon. Diese gab Ihren Kunden im Herbst Frisör-Gutscheine im Streitjahr als Weihnachtsgeschenke aus.
  • Die Geschenke wurden den Kunden von Mitarbeiter des Friseursalons für deren Treue rausgegeben. Auf den Gutscheinen vermerkte die Firma den Dankeschön-Text sowie auch die Gültigkeitsdauer.
  • Für die künftige Umsatzkürzung bildete die Klägerin im Ausgabejahr in ihrer Bilanz Rückstellungen, die jeweils in der Bilanz des nächsten Jahres wieder aufgelöst wurden. Die Höhe der Rückstellungen wurde anhand von gedruckten Gutscheinen geschätzt.
  • Das Finanzamt führte bei der Klägerin die Betriebsprüfung durch und stellte fest, dass solche Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten Bilanz gar nicht gebildet werden dürfen. Als Begründung wurde angegeben, dass die Erlöskürzung nicht in das Ausgabejahr sondern in das Jahr der Einlösung wirtschaftlich gehört. Das Finanzamt erhöhte somit den Gewinn der Klägerin.
  • Die Klage des Friseursalons wurde abgelehnt und darauf hin, hat die Klägerin Revision eingelegt.

DIE ENTSCHEIDUNG:

  • Die Klägerin durfte wegen der Gutscheine keine Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten Bilanz bilden, weil diese im Ausgabejahr weder rechtlich entstanden noch der Höhe nach ungewiss wirtschaftlich verursacht waren.
  • Die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten Bilanz beinhalteten einen Preisnachlass nicht für bereits bezogene, sondern für künftige Dienstleistungen des Friseursalons.
  • Die Verbindlichkeiten hatte die Klägerin wegen der Ausgabe der Gutscheine nicht auszuweisen, weil die darauf beruhenden Verpflichtungen der Klägerin im jeweiligen Ausgabejahr dem Grunde nach ungewiss waren.

Wann dürfen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden?

  • Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten Bilanz ist das Bestehen einer nur ihrer Höhe nach ungewissen Verbindlichkeit oder die hinreichende Wahrscheinlichkeit des Entstehens einer Verbindlichkeit dem Grunde nach, deren Höhe  zudem ungewiss sein kann.
  • Weiterhin muss der Schuldner ernsthaft mit der Inanspruchnahme rechnen und die Geltendmachung der Verpflichtung nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag wahrscheinlich sein.

Könnten die Gutscheine als passiver Rechnungsabgrenzungsposten angesetzt werden?

Die Gutscheine können auch nicht als passive Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt werden, weil hier die Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausweisen sind, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Viel Erfolg und herbstliche Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de

Hat Ihnen dieser Beitrag weitergeholfen oder haben Sie noch Fragen? Stellen Sie diese, ich helfe Ihnen gerne weiter.


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.