Vermietung einer Ferienwohnung wird trotz Eigennutzung akzeptiert!

Vermietung einer Ferienwohnung – Verluste anerkannt

Die Vermietung einer Ferienwohnung, wo dauernd Verluste entstanden  sind, könnte vom Finanzamt aufgrund fehlender Überschusserzielungsabsicht abgelehnt werden.

Vom Fall zu Fall werden die Verluste aus Vermietung einer Ferienwohnung entstandenen immer anders vom Finanzamt behandelt. Besonders wenn die Ferienwohnung auch teilweise geringfügig privat genutzt wird.

Die Vermietung einer Ferienwohnung durch die laufend nur Verluste entstehen, wird bei der Steuererklärung durch das Finanzamt nicht so gern gesehen. In einem Fall hat das Finanzamt die Verluste aus Vermietung einer Ferienwohnung  zunächst abgelehnt. Dann sind die Bürger vor Gericht gegangen  und Sie hatten Glück.  In Ihrem Fall  hat das Niedersächsische  Finanzgericht einer Klage

wegen der steuerlichen Anerkennung von mehrjährigen Verlusten aus der privaten Vermietung einer Ferienwohnung stattgegeben. Die Richter haben entgegen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes die Absicht einer Überschusserzielung  bei der Vermietung der Ferienwohnung trotz der dreiwöchiger Selbstnutzung der Ferienwohnung unterstellt.

Da kein Anlass bestand an der Überschusszielungsabsicht  bei der Vermietung der Ferienwohnung zu zweifeln bestand, haben sich die Richter entgegen der Auffassung des Bundesfinanzgerichtes entschieden.

Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit der Ferienwohnung bei Selbstnutzung:

Maximal zwei bis drei Mal im Jahr  die Ferienwohnung selbst nutzen und dabei  darf die Selbstnutzung die üblichen Leerstandzeiten nicht überschreiten.

Bei der tatsächlichen Vermietung der Ferienwohnung sollte die ortsübliche Belegungsquote erreicht werden oder übersteigen. Nur dadurch kann eine gleiche Behandlung der Vermietung durch Vermittler und der Vermieter einer Ferienwohnung erreicht werden.

Daher lohnt es sich auf jeden Fall vor Gericht zu gehen, wenn man der Meinung ist, dass die gesetzliche Lage anders ist, als sich das Finanzamt in Ihrem Fall entschieden hat.

Man sollte den Kopf nicht sofort hängen lassen, sondern vor Gericht gehen.

Mehr als eine Ablehnung kann da nicht raus kommen und wer will schon auf seine Steuererstattung, die durch die Vermietung der Ferienwohnung produziert wurde und auch tatsächlich entstanden ist, verzichten.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


One comment on “Vermietung einer Ferienwohnung – Verluste anerkannt

  1. […] ist ab dem Jahr 2011 verpflichtet seine Steuererklärung elektronisch und authentifiziert an das Finanzamt zu übermitteln: // […]

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