Vorschlag den Arbeitnehmer-Pauschbetrag auf 1.150 Euro zu erhöhen! -

Vorschlag den Arbeitnehmer-Pauschbetrag auf 1.150 Euro zu erhöhen!

Es ist eine sehr erfreuliche Nachricht für viele Arbeitnehmer.

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag / Arbeitnehmerpauschalbetrag soll von jetzt 1.000 Euro auf 1.150 Euro erhöht werden. Diese und noch andere Änderungen im Steuerrecht sind in Planung. Der Arbeitnehmerpauschbetrag ist wie eine Pauschale für Werbungskosten anzusehen. Bei der Einkommensteuer gibt es noch andere Pauschalbeträge für verschiedene Sachverhalte.

Die Bundesregierung arbeitet an einem Elf-Punkte-Plan,  dies soll ein  neuer Vorstoß zur Steuervereinfachung sein.

Durch die Änderung müsste der Arbeitnehmer weniger Steuern zahlen und die Steuererklärung würde sich hierdurch erheblich vereinfachen.

Das bedeutet, dass man noch mehr Netto in der Tasche haben könnte ohne einen Nachweis für die entstandenen Kosten i. H. v. 1.150 Euro zu erbringen. Dadurch wird es einfacher mit dem Sammeln von Belegen. Erst wenn man mehr als 1.150 Euro Kosten pro Jahr hat, würde man  die Belege dem Finanzamt vorlegen.

Die Kosten eines Arbeitnehmers werden Werbungskosten genannt. Es sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsstelle angefallen. Die Kosten stellen Mittel dar, die ein Arbeitnehmer für seine Arbeit unbedingt braucht.  Mit den Kosten sind Fahrtkosten, Fachliteratur, Dienstreise, Arbeitszimmer (hier gibt es noch einen  anderen Pauschbetrag),  Arbeitsmittel, Beiträge an Berufsverbände usw. gemeint.

Es bleibt uns abzuwarten und auch zu hoffen, dass die Änderung demnächst auch eintritt.

Wir drücken mal die Daumen, dass die Bundesregierung diese tolle Änderung umsetzen wird.


One comment on “Vorschlag den Arbeitnehmer-Pauschbetrag auf 1.150 Euro zu erhöhen!

  1. […] Die Fahrtkosten für eine Vollzeitbildungsmaßnahme sind nicht wie die Pendlerpauschale nur für Hinfahrt, sondern in voller Höhe für Hin- und Rückfahrt als vorweggenommene Werbungskosten abzugsfähig.  Eine Vollzeitbildungsmaßnahme stellt keine regelmäßige Arbeitsstätte dar. Erfahren Sie mehr… […]

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