Dürfen Flüchtlinge arbeiten? Das müssen Arbeitgeber wissen -

Dürfen Flüchtlinge arbeiten? Das müssen Arbeitgeber wissen

beschäftigung von flüchtlingen in deutschland

Dürfen Flüchtlinge arbeiten?

Dürfen Flüchtlinge arbeiten und was muss Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Flüchtlingen beachten?

Wann dürfen Flüchtlinge arbeiten und wann nicht?

Bestimmter Personenkreis von Flüchtlingen darf in Deutschland arbeiten. Die Arbeitgeber müssen sich jedoch informieren, um welchen Personenkreis von Flüchtlingen es sich bei Ihnen genau handelt und Besonderheiten beachten.

Anzeige

Wann dürfen Flüchtlinge arbeiten?

Handelt es sich bei den Flüchtlingen um Asylbewerber, die eine Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen haben, so müssen Arbeitgeber nichts beachten, weil dieser Personenkreis ohne weiteres beschäftigt werden darf.

  • In der Regel sind es Flüchtlinge, über deren Antrag bereits positiv entschieden wurde und die in Deutschland auch bleiben und arbeiten dürfen.

Was müssen Arbeitgeber bei Asylsuchenden mit Aufenthaltserlaubnis und geduldeten Flüchtlingen beachten?

Nach drei Monaten kann die Ausländerbehörde eine Arbeitserlaubnis für diesen Personenkreis erteilen.

  • Bei ihrer Entscheidung hat die Behörde grundsätzlich ein Ermessen.

Bei konkreten Beschäftigungen von Flüchtlingen muss ein Antrag auf Arbeitserlaubnis bei der Ausländerbehörde durch den Arbeitgeber oder Flüchtling selbst gestellt werden.

  • Wobei die Ausländerbehörde zunächst einmal um Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erfragen muss.

Sind die Arbeitsbedingungen nicht schlechter als für deutsche Arbeitnehmer, so kann die Zustimmung von Bundesagentur für Arbeit erteilt werden.

  • Durch Bundesagentur für Arbeit wird auch noch geprüft, ob die Arbeitsstelle evtl. durch deutschen oder anderen EU-Bürger mit dauerhaften Aufenthaltsstatus besetzt werden kann. Diese Prüfung entfällt, wenn die Asylbewerber oder geduldete Flüchtlinge bereits 15 Monate in Deutschland sich aufhalten.

Sind diese bereits 4 Jahre in Deutschland, so muss die Ausländerbehörde keine Zustimmung von der Bundesagentur für Arbeit erfragen und kann nach eigenem Ermessen entscheiden.

  • Doch es gibt auch eine Gruppe von geduldeten Flüchtlingen, die gar nicht in Deutschland arbeiten dürfen. Hier muss sich der Arbeitgeber mit der Ausländerbehörde in Verbindung setzen, um weitere Infos zu erfahren.

Was gilt bei qualifizierten Flüchtlingen mit blauer EU Karte und dürfen Flüchtlinge arbeiten?

Bei Asylsuchenden und Geduldeten, die Hochschulabsolventen sind und die die Voraussetzungen für eine Blaue Karte EU in sogenannten Engpassberufen erfüllen oder bei Fachkräften, die eine anerkannte Ausbildung für einen sogenannten Engpassberuf nach der Positivliste der Bundesagentur für Arbeit haben oder an einer Maßnahme für die Berufsanerkennung teilnehmen, wird bereits nach drei Monaten keine Vorrangprüfung durchgeführt.

  • Hochschulabsolventen, die mindestens 48.400 Euro bereits verdienen und auch die Voraussetzungen der Blauen Karte erfüllen, benötigen keine Zustimmung von der Bundesagentur für Arbeit.

Somit ist die Frage: „ Dürfen Flüchtlinge arbeiten und was müssen Arbeitgeber beachten?“ hoffentlich beantwortet.

  • Arbeitgeber können mit Zuschüssen zum Arbeitsentgelt (z. B. Eingliederungszuschuss) bei Beschäftigung von Flüchtlingen unterstützt werden. Bitte wenden Sie sich an die Bundesagentur für Arbeit bei weiteren Fragen zu den möglichen Zuschüssen.

Jedoch müssen Arbeitgeber einige Besonderheiten bei Beschäftigung von Flüchtlingen in Deutschland beachten, um eine korrekte Lohnabrechnung zu erstellen.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.