Transparenzregister Pflicht für deine GmbH -

Transparenzregister Pflicht für deine GmbH

Transparenzregister GmbH

Transparenzregister Pflicht für deine GmbH

Die Transparenzregister Pflicht besteht nun auch für deine GmbH und somit auch für dich als Anteileigner.  Die Tatsache, dass deine GmbH im Handelsregister eingetragen ist, greift bei dir nicht mehr und befreit dich nicht von der Transparenzregister Pflicht.

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Die Änderungen bei Transparenzregister Pflicht wurden bereits Mitte 2021 auf den Weg gebracht und gesetzlich verankert.

Bisher war es ja für GmbH´s, die bereits im Handelsregister eingetragen sind, nicht notwendig sich auch noch im Transparenzregister eintragen zu lassen. Der Eintrag im Handelsregister befreite deine GmbH quasi von der Transparenzregister Pflicht.

Der Transparenzregister verwandelte sich nun zu einem Vollregister und gilt seit 2021 nicht mehr als Auffangregister, wie es ursprünglich der Fall war.

Das bedeutet für deine bereits bestehende GmbH und andere Gesellschaften, die von der Transparenzregister bisher befreit waren, dass diese nun die erforderliche Meldung der wirtschaftlich berechtigten Personen bis zum 30.06.2022 vornehmen müssen.

Achtung für alle neu gegründeten GmbH´s muss gleich nach der Gründung neben der Meldung im Handelsregister auch die Meldung an das Transparenzregister erfolgen, weil die Übergangsfrist bis zum 30.06.2022 für diese nicht gilt.

Wer seiner Transparenzregister Pflicht nicht nachkommt, riskiert Bußgelder bis zu 100.000 Euro.

Was steckt hinter Transparenzregister Pflicht und welche Gesellschaften sind betroffen?

Geregelt ist das Transparenzregister im Geldwäschegesetz und zwar sind im § 20 GwG (Geldwäschegesetz) alle Gesellschaften genannt, die eingetragen werden müssen.

Zu diesen Gesellschaften gehören

  • GmbH´´´s und AG´s
  • OHG, KG, GmbH & Co. KG, PartGmbB
  • rechtsfähige Vereine und Stiftungen
  • eingetragene Genossenschaften, dazu gehören auch europäische Genossenschaften.

Wann gehörst du zu den wirtschaftlich Berechtigten?

Du gehörst zu dem wirtschaftlich berechtigten Personenkreis, wenn du

  • zu mehr als 25 % an deiner GmbH beteiligt bist oder
  • im Besitz der Stimmrechte bist oder
  • anderweitig die GmbH kotrollieren kannst.

Als Bevollmächtigter deiner GmbH wie z. B. Prokurist, Handlungsbevollmächtigter oder Generalbevollmächtigter gehörst du grundsätzlich nicht zu den wirtschaftlich Berechtigten.

Hier gibt es jedoch auch Ausnahmen, je nach Kontrollmacht und Bevollmächtigung in Verbindung mit Treuhand.

Welche Angaben müssen bei Transparenzregister Pflicht gemeldet werden?

Bei deiner GmbH sollen somit folgende fünf Angaben zu dir als wirtschaftlich berechtigten Person im Transparenzregister vorgenommen werden:

  1. Vor- und Nachname
  2. Geburtsdatum
  3. Wohnort
  4. Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses
  5. alle Staatsangehörigkeiten.

Du musst auch beachten, dass nach Eintragung deiner erstmaligen Angaben jede Änderung dem Transparenzregister zu melden ist.

Dieser muss somit auf dem aktuellsten Stand gehalten werden. Solltest du somit umziehen oder dein Name wegen der Heirat sich ändern, so muss sofort eine Meldung im Transparenzregister erfolgen.

Wie und wo nehme ich die Meldung der Transparenzregister Pflicht meiner GmbH vor?

Um dich nun als wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister eintragen zu lassen, musst du dich zunächst auf der Internetseite www.transparenzregister.de registrieren.

Sollte sich was an deinen fünf Angaben als wirtschaftlich Berechtigten ändern, so nimmst du die Änderungen immer auf dieser Internetseite vor.

Denke daran die Transparenzregister Pflicht ist gesetzlich verankert und ist verpflichtend. Sollte somit deinerseits keine Meldung rechtzeitig erfolgen, so drohen Strafgelder bzw. Bußgelder. Diese betragen zwischen 50 Euro und 100.000 Euro.

Mit besten Grüßen

dein STEUER-INFO-BLOG


One comment on “Transparenzregister Pflicht für deine GmbH

  1. Johann Goldfuss sagt:

    Meine GmbH wurde zum 02.01.2019 aufgelöst, liquidiert und ist inzwischen auch notariell aus dem Bundesanzeiger gestrichen.
    Muss ich diese nicht mehr existierende GmbH noch ins Transparenzregister eintragen lassen?

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