Hobbyeinnahmen bleiben Hobby und müssen nicht versteuert werden -

Hobbyeinnahmen bleiben Hobby und müssen nicht versteuert werden

Infos und wichtige Details zu Hobbyeinnahmen

Die Hobbyeinnahmen stellen keine Einnahmen dar, die bei der Steuererklärung angegeben werden müssten. Auch auf Anfragen vom Finanzamt sollte man sein Hobby schildern oder näher beschreiben und alles wird gut. Somit muss aus dem Hobby verdientes Geld nicht versteuert werden.

Sie haben ein tolles Hobby wie Hunde großziehen und züchten, sich mit irgendwelchen interessanten Techniken zu beschäftigen, bloggen oder etwas anderes. In Ihrer Freizeit investieren Sie viel Zeit in Ihr Hobby und genießen diese auch.

Als Hobby bezeichnet man steuerlich auch die Liebhaberei!

Dabei haben Sie viel Geld für die Verwirklichung Ihrer Liebhaberei reingesteckt und hatten somit jahrelang kein Geld aus dieser rausgeholt. Es waren immer nur Verluste gewesen, die Sie für Ihr wunderbares Hobby in Kauf genommen haben. Die Verluste haben Sie nie bei Ihrer Steuererklärung angegeben, weil Sie davon ausgegangen sind, dass es ja Liebhaberei ist und somit keine relevante einkommensbezogene Sache ist.

Nun hatten Sie nach einigen Jahren mal Erfolg und konnten Hobbyeinnahmen erzielen.

Die erste Frage, die Sie sich nun stellen: „Muss ich die Hobbyeinnahmen bei meiner Steuererklärung angeben?“

Mein Hobby hat Geld gebracht, was nun?

Die Hobbyeinnahmen stellen keine Einnahmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes dar. Denn es fehlt hier grundsätzlich an der Einkommenserzielungsabsicht. Das bedeutet für Sie, dass Sie das aus Liebhaberei verdientes Geld auch nicht bei Ihrer Einkommensteuererklärung angeben müssen.

Das Finanzamt fragt nach den Hobbyeinnahmen nach, was soll ich antworten? Nur nicht in Panik geraten, alles wird sich aufklären!

Schildern Sie dem Finanzamt den ganzen Sachverhalt. Manchmal wäre es auch sinnvoll die Belege zu sammeln, um die Verluste und somit die getätigten Ausgaben und somit Ihren Sachverhalt nachweisen zu können. In der Regel reicht aber eine gute Begründung aus. Sagen Sie dem Finanzamt es lag nie eine Gewinn- oder Einkommenserzielungsabsicht vor. Die Hobbyeinnahmen haben sich durch den Verkauf von bestimmten Sachen oder ähnliches ergeben.

Wie bekommt das Finanzamt die Hobbyeinnahmen mit?

Ganz einfach, das Finanzamt macht Kontrollmitteilungen. Es passiert wie folgt: Sie verkaufen etwas und der Käufer, der die Sachen bei Ihnen kauft, gibt diese bei seiner Steuererklärung an. Nun fehlt dem Finanzamt natürlich das eingegangene Geld als Einnahme und wer das Geld versteuert. So kommt nun die Rückfrage an Sie!

Vorsicht bei der Umsatzsteuer

Schreiben Sie jedoch niemals eine Rechnung mit Umsatzsteuer an den Käufer. Denn sonst schulden Sie die Umsatzsteuer dem Finanzamt und somit müssten Sie den Umsatzsteuerbetrag ans Finanzamt zahlen. Es besteht jedoch die Möglichkeit die Rechnung zu korrigieren. Sie sollten sich bei der Korrektur nicht so viel Zeit lassen, versuchen Sie diese sofort zu erledigen. Da ja die Korrektur erst bei Änderung der Rechnung gilt d.h. Sie schulden zunächst die Umsatzsteuer und müssen diese bezahlen und später bei der Korrektur erhalten Sie diese wieder vom Finanzamt zurück. Beachten Sie bitte, dass Sie die Vorsteuer also die gezahlte Mehrwertsteuer leider nicht dagegen rechnen können, weil Sie kein Unternehmer zum Zeitpunkt der Zahlung waren.

Die Hobbyeinnahmen bleiben somit Hobby und müssen nicht in irgendwelcher Weise bei der Steuererklärung berücksichtigt werden und somit auch nicht versteuert werden.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


3 comments on “Hobbyeinnahmen bleiben Hobby und müssen nicht versteuert werden

  1. Luisa sagt:

    sehr informativ und ausführlich sowie gut
    verständlich
    Danke für die nützliche Infos
    Gruß
    Luisa

  2. Ursula sagt:

    Danke für die ausführliche und hilfreiche Zusammenfassung!
    War sehr hilfreich

  3. Schick sagt:

    Danke für die nützliche Information.

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