Grundsteuerreform 2022 – zusätzliche Erklärung für Hauseigentümer bis 31.10.2022 -

Grundsteuerreform 2022 – zusätzliche Erklärung für Hauseigentümer bis 31.10.2022

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Grundsteuerreform 2022 – zusätzliche Erklärung für´Hauseigentümer bis 31.10.2022

Wegen Grundsteuerreform 2022 hast du als Hauseigentümer
dieses Jahr eine zusätzliche Erklärung bis zum 31.10.2022 beim zuständigen
Finanzamt zu erledigen.

Die Grundsteuerreform 2022 wurde Ende 2019 verabschiedet und
brachte die Änderung für alle Hauseigentümer mit sich.

Du kannst entweder die Hilfe eines Steuerberaters in
Anspruch nehmen oder selbst an die neue Erklärung rangehen.

Es ist jedoch wichtig die Erklärung korrekt auszufüllen,
weil davon die Höhe deiner Grundsteuer abhängt.

Unrichtige Angaben können zu einer falschen Grundsteuer
führen, welche auch viel zu hoch ausfallen könnte und dir somit insgesamt nur Nachteile bringen.

Je nach Bundesland hat der Grundstückseigentümer
unterschiedliche Erklärungen und somit auch Vordrucke je Grundstück auszufüllen oder erstellen zu lassen.

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Das Grundsteuerreformgesetz wurde Ende 2019 als Bundesgesetz
mit bundeseinheitlichen Regelungen verabschiedet.

Die Länder können jedoch unabhängig davon ihre eigene
Grundsteuermodelle verwenden. Hierzu gibt es die sogenannte
Länderöffnungsklausel im Grundgesetz.

Wie und wann kann der Hauseigentümer seine Erklärung selbst erstellen?

Viele Hauseigentümer wissen nicht, dass die neue Erklärung
auch per Elster kostenlos ab dem 01. Juli 2022 für Grundsteuer 2022 selbst
erstellt werden kann.

Gerade die Hauseigentümer, die bisher noch keine
Steuererklärung über Elster erstellt haben, sollten sich frühzeitig bei Elster
registrieren.

Die Elsterregistrierung kann einige Wochen in Anspruch
nehmen und sollte daher rechtzeitig vorgenommen werden.

Um die Erklärung ausfüllen zu können oder vom Steuerberater machen zu lassen, solltest du noch einige Angaben und Daten vorbereiten.

Welche Angaben und Daten vom Grundstück werden in Hessen benötigt?

Da das Bundesland Hessen ihr eigenes Grundsteuermodell
abweichend von der bundeseinheitlichen Regelung verwendet, sind auch
entsprechende Angaben und Daten für die Erstellung der Erklärung erforderlich.

Das hessische Finanzamt hat hierfür eine Checkliste
erstellt. Danach werden folgende Angaben oder Daten für die Erstellung der Erklärung benötigt:

  1. Aktenzeichen (16stellig) – bisheriger Einheitswert-Aktenzeichen – findest du auf deinem Grundbesitzabgabenbescheid von der Stadt oder auf dem Einheitswertbescheid vom Finanzamt
  2. Lagefinanzamt – in der Regel ist es das Finanzamt, wo das Grundstück liegt
  3. Lage des Grundstückes – Anschrift
  4. Eigentümer mit Adressangaben
  5. Grundbuchauszug – Gemarkung, Flur und Flurstück, Grundstückgröße, Grundbuchblattnummer und ggf. Miteigentumsanteil
  6. Wohnfläche von Gebäuden inkl. Arbeitszimmer, ohne Keller und Dachgeschoss, wenn diese nicht zur Wohnfläche gehören

Je nach Bundesland benötigst du mehr oder weniger Daten bzw.
Angaben als Grundstückseigentümer und solltest dich daher gut informieren, damit du für deine Erklärung alles vollständig hast.

Wie wird die neue Grundsteuer berechnet?

An Stelle des bisherigen „Einheitswerts“ tritt nun der
Grundsteuerwert und spielt insbesondere bei der Berechnung der Grundsteuer eine Rolle.

Die Grundsteuer muss zunächst drei Stufen unterlaufen, bevor
du den Grundsteuerbescheid von der Stadt auf dem Tisch hast. Die drei Stufen betreffen jedoch nur das Bundesmodell, welches nicht in jedem Bundesland angewandt wird.

Für jedes Bundesland besteht die Möglichkeit ein eigenes
Grundsteuermodell zu gestalten und somit von dem bundeseinheitlichen Modell abzuweichen.

Unter anderem die Länder: Hessen, Bayern, Baden-Württemberg,
Niedersachsen haben bereits ihre eigene Grundsteuermodelle bzw. weichen von dem einheitlichen Modell ab.

Rheinland-Pfalz bastelt noch an ihrem eigenen Grundsteuermodell.

Sobald du als Grundstückseigentümer deine Daten bei der Grundsteuererklärung eingetragen hast, wird im Schritt 1 durch das zuständige Finanzamt der Grundsteuerwert ermittelt.

Alle sieben Jahre überprüft das Finanzamt den
Grundsteuerwert, daher gilt dieser auch zunächst nach der Ermittlung sieben Jahre lang. Abweichend davon geht das Bundesland Hessen von 14 Jahren aus.

Umso wichtiger ist es, dass deine Daten diesbezüglich bei
der Grundsteuererklärung 2022 korrekt angegeben werden.

Im Schritt 2 wird anhand gesetzlicher Vorgaben je nach
Bebauungsart durch das zuständige Finanzamt der Steuermesswert festgestellt.

Ermittlung:

Grundsteuerwert x Messzahl = Steuermesswert

Durch den Schritt 3 wird anhand des Grundsteuerhebesatzes durch
die Stadt die Grundsteuer ermittelt, welche du anschließend als Eigentümer zu zahlen hast.

Ermittlung:

Steuermesswert x Hebesatz = Grundsteuer

Bei der neuen Berechnung der Grundsteuer wird zwischen dem Sachwert-
und Ertragswertverfahren für bebaute Grundstücke einerseits und dem Bodenrichtwertverfahren
für unbebaute Grundstücke andererseits unterschieden.

Das Hessen-Modell besteht nur aus zwei Stufen und zwar wird
zunächst der Steuermessbetrag als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer im ersten Schritt ermittelt. Hierzu ergeht ein Steuerbescheid vom Finanzamt.

Bei der Stadt wird dann im zweiten Schritt dieser
Steuermessbetrag mit Hebesatz deiner Gemeinde multipliziert, was dann
letztendlich die zu zahlende Grundsteuer ergibt.

Daher profitieren gerade die hessischen Grundstückeigentümer von der Grundsteuerreform 2022, weil für die anstehende Erklärung weniger Daten benötigt werden als für das bundeseinheitliche Grundsteuermodell.

Mit besten Grüßen

dein STEUER-INFO-BLOG


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