Kurzarbeitergeld beantragen aber wie? -

Kurzarbeitergeld beantragen aber wie?

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Kurzarbeitergeld beantragen aber wie?

Weißt du, wie du das Kurzarbeitergeld beantragen kannst und ob bei dir die Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld erfüllt sind?

Um Kurzarbeitergeld zu erhalten, solltest du dich umfassend darüber informieren und entsprechende Anträge schnellstmöglich stellen oder stellen lassen.

Die Kurzarbeit ist gerade bei Krisen wie

  • Corona oder
  • anderen konjunkturellen Ereignissen zu melden,

wenn es bei dir zu einem Arbeitsausfall kommt.

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Insbesondere wenn du Mitarbeiter zahlen musst aber kein Geld hierfür hast, weil dich die aktuelle Krise extrem erwischt hat.

Für das Kurzarbeitergeld ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig und daher sind alle Anträge dort zu stellen.

Voraussetzungen – Erleichterungen ab 01.03.2020 beim Kurzarbeitergeld

Du hast Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn mindestens 10 Prozent deiner Beschäftigten  also deiner Mitarbeiter einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10% haben.

Deine Mitarbeiter sollten der Einführung des Kurzarbeitergeldes zustimmen.

  • Wenn du Leiharbeitnehmer beschäftigst, so können diese ebenfalls in Kurzarbeit gehen.

Nutzt du in deinem Betrieb Vereinbarungen zur Arbeitszeitschwankungen, so wird bei dir auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet.

  • Diese Erleichterungen gelten jedoch nur bis zum 31.12.2020.

Alle weiteren Voraussetzungen im Sinne des § 95 SGB III gelten weiterhin.

  • Es muss somit ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegen.

Die betrieblichen und persönlichen Voraussetzungen müssen gegeben sein.

Wie z. B. ein unabwendbares Ereignis wie Corona-Virus, weil hier behördlich veranlasste Maßnahmen zur Schließung geführt haben.

Weitere Gründe wären auch

  • außergewöhnliche Witterungsverhältnisse oder wirtschaftliche Ursachen.

Als wirtschaftliche Ursachen gelten Stornierung von Aufträgen und ähnliche Zustände.

Der Arbeitsausfall sollte vorübergehend und unvermeidbar sein.

Voraussetzungen im Betrieb

Du solltest mindestens einen Mitarbeiter beschäftigen, um den Antrag auf Kurzarbeit stellen zu dürfen.

Persönliche Voraussetzungen

Die versicherungspflichtige Beschäftigung deines Mitarbeiters wird fortgesetzt.

Es darf keine Kündigung oder Auflösung des Arbeitsvertrages erfolgen.

Ebenfalls sind die persönlichen Voraussetzungen gegeben, wenn du aus zwingenden Gründen einen Azubi nach seiner Ausbildung übernehmen musst.

Auch befristet beschäftigte Mitarbeiter haben Anspruch auf Kurzarbeit.

  • Achtung, wenn du Minijobber als Mitarbeiter beschäftigst, so kannst du leider kein Kurzarbeitergeld beantragen.

Schau dir somit deine Mitarbeiterstruktur an und prüfe, ob das Kurzarbeitergeld für dich in Frage kommt.

Resturlaub der Mitarbeiter

Der Urlaub aus dem letzten Jahr sollte noch aufgebraucht werden, bevor mit der Kurzarbeit gestartet wird.

Es dürfen auch keine Überstunden vorhanden sein, diese sollten als Freizeitausgleich genommen werden.

Das ok der betroffenen Mitarbeiter

Es ist ganz wichtig, vor Beantragung des Kurzarbeitergeldes, eine Vereinbarung mit den betroffenen Mitarbeitern zu treffen.

Deine Mitarbeiter sollten dir somit eine Erklärung unterschreiben, dass sie damit einverstanden sind, dass du Kurzarbeitergeld einführst.

Anzeige – Kurzarbeitergeld

Vor dem Bezug des Kurzarbeitergeldes ist bis Ende eines Monats, in dem das Kurzarbeitergeld eingeführt wurde, eine Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit zu stellen.

  • Bei einem unabwendbaren Ereignis sollte die Anzeige unverzüglich bei Agentur für Arbeit eingereicht sein.

Ansonsten sollte die Anzeige spätestens am letzten Tag eines Monats bei der Bundesagentur für Arbeit in Schriftform oder elektronisch eingehen.

In der Anzeige sind Gründe für den erheblichen Arbeitsausfall glaubhaft darzulegen.

Was hast du und deine Mitarbeiter vom Kurzarbeitergeld?

Die Lohnzahlungen werden von der Bundesagentur für Arbeit übernommen.

Für dich als Geschäftsführer bzw. Geschäftsinhaber darfst du leider kein Kurzarbeitergeld beantragen.

  • Die Mitarbeiter erhalten 60 Prozent ihres Lohnes weitergezahlt und du als Geschäftsinhaber dasselbe von Arbeitsamt.

Wenn deine Mitarbeiter mindestens ein Kind haben, so erhöht sich das Kurzarbeitergeld auf 67 Prozent.

Das bedeutet für dich, dass du zunächst den Lohn an deine Mitarbeiter auszahlst und erhältst anschließend die gleiche Summe vom Amt wieder zurück.

Die Beiträge an die Krankenkassen werden bei Kurzarbeitergeld für ausgefallene Arbeitsstunden in voller Höhe von Bundesagentur für Arbeit erstattet.

  • Du kannst bis zu 12 Monaten das Kurzarbeitergeld beziehen.

Machst du drei Monate Pause, so kannst du die Kurzarbeit später wieder neu beantragen.

  • Die Arbeits-, Ausfall-, und Fehlzeiten sind bei den Arbeitszeitnachweisen anzugeben.

Am Ende des Arbeitsausfalls erfolgt eine Prüfung durch die Agentur für Arbeit, da das Kurzarbeitergeld unter Vorbehalt ausgezahlt wird.

Wenn du also betroffen bist, dann solltest du schnellstmöglich Kurzarbeitergeld beantragen.

Mit besten Grüßen

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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