Archiv: Barzahlungen von Kinderbetreuungskosten

Barzahlungen von Kinderbetreuungskosten

Die Barzahlungen von Kinderbetreuungskosten sind steuerlich nicht abzugsfähig. Die Voraussetzungen der Kinderbetreuungskosten sind gesetzlich geregelt und eine davon ist eben, dass der Steuerpflichtige eine Rechnung für die entstandenen Aufwendungen erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Betreuungsleistung erfolgt ist. Hierdurch soll die Schwarzarbeit in Privathaushalten bekämpft werden. Es ist ein BFH-Urteil • Read More »