Archiv: Mietentschädigung keine Werbungskosten

Mietentschädigung bzw. Mietausfall beim Umzug keine Werbungskosten

Die Mietentschädigung bzw. Mietausfall stellt keine Werbungskosten dar, weil es sich hier um eine entgangene Einnahme handelt und somit kann es kein Aufwand sein. Um Werbungskosten ansetzen zu können, muss schon eine tatsächlich vorliegende Belastung mit Kosten vorhanden sein, dies ist bei dem Mietausfall gem. § 8 Abs. 3 BUKG nicht der Fall. Bei dem • Read More »