Weist Kleinunternehmer Umsatzsteuer auf Rechnungen aus, was nun? -

Weist Kleinunternehmer Umsatzsteuer auf Rechnungen aus, was nun?

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Kleinunternehmer Umsatzsteuer

Was passiert eigentlich, wenn ein Kleinunternehmer Umsatzsteuer aus Versehen auf seinen Rechnungen ausweist?

Wann schuldet der Kleinunternehmer Umsatzsteuer in solchem Fall dem Fiskus und wann nicht?

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Wird durch den Kleinunternehmer Umsatzsteuer in einer „Kleinbetragsrechnung“ d. h. einer Rechnung bis 150 Euro ausgewiesen, so schuldet der Kleinunternehmer Umsatzsteuer dem Finanzamt nur, wenn alle notwendigen Rechnungsangaben drauf sind, damit der andere diese als Vorsteuer abziehen kann.

Wenn folgende Rechnungsangaben auf der Rechnung bis 150 Euro drauf sind, so schuldet der Kleinunternehmer Umsatzsteuer auch ohne den ausgewiesenen Steuerbetrag selbst dem Fiskus:

1. der vollständige Name und Anschrift des leistenden Unternehmers

2. das Ausstellungsdatum

3. die Menge und Art der gelieferten Ware oder der Umfang und Art der ausgeführten Leistung

4. das Entgelt und der Steuerbetrag muss in einer Summe mit Angabe des Steuersatzes auf der Rechnung stehen, bei Steuerbefreiung muss ein Hinweis darauf vorhanden sein

  • Stehen alle diese Rechnungsangaben auf einer Kleinbetragsrechnung bis 150,00 Euro eines Kleinunternehmers drauf und wird dabei die Umsatzsteuer ohne eines Hinweises auf die Kleinunternehmerregelung ausgewiesen, so wird der Kleinunternehmer zur Kasse gebeten.
  • Der Leistungsempfänger profitiert in solchen Fällen vom Vorsteuerabzug.

Was steht über den unberechtigten Steuerausweis eines Kleinunternehmers  im Umsatzsteuergesetz?

Das Umsatzsteuergesetz besagt, wer den Umsatzsteuerbetrag auf seinen Rechnungen gesondert ausweist, obwohl dieser nicht berechtigt ist den Steuerbetrag auszuweisen, schuldet den ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrag dem Fiskus.

  • Von dieser Regelung bleibt leider auch der Kleinunternehmer nicht verschont. Der Kleinunternehmer darf die Umsatzgrenzen des § 19 UStG nicht überschreiten und muss deshalb keine Umsatzsteuer an Finanzamt entrichten.
  • Die Nichtentrichtung der Umsatzsteuer gilt jedoch nicht für die geschuldete Umsatszsteuer gem. § 14 c UStG. In solchen Fällen wird auch der Kleinunternehmer zur Kasse gebeten und muss zahlen.
  • Dem Kleinunternehmer muss von Anfang an klar sein, dass er keine Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen ausweisen darf.
  • Schreibt dieser trotzdem seine Rechnungen mit Umsatzsteuer, so muss dieser als Strafe die Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen.
  • Bei Kleinbetragsrechnungen muss der Steuerbetrag nicht ausgewiesen sein. Hier reicht es vollkommen aus, wenn die o. g. Rechnungsangaben drauf sind, so muss auch hier der Kleinunternehmer die Umsatzsteuer entrichten.

Wer die Kleinunternehmerregelung für Kleingewerbe Rechnung in Anspruch nimmt, muss sich über die Rechnungsangaben von Anfang an informieren. Dann kann er die unnötige Steuerzahlungen einfach vermeiden.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


One comment on “Weist Kleinunternehmer Umsatzsteuer auf Rechnungen aus, was nun?

  1. Emil sagt:

    Ich habe aus einer falschen Berechnung heraus angenommen, die Kleinunternehmerregelung sei für mich nicht sinnvoll aufgrund von hohen Ausgaben (es geht um eine Ferienwohnung). Anfangs habe ich dadurch die MwSt. von 7% in ein paar wenigen Rechnungen angegeben, möchte jetzt jedoch eigentlich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Darf ich die MwSt. dieser Rechnungen in meiner Steuererklärung in Anlage V angeben und damit auch an das Finanzamt zahlen und trotzdem in der Kleinunternehmerregelung bleiben? Dies ist ja sonst für 5 Jahre festgelegt und die nachfolgenden Rechnungen ohne MwSt. sind auch wieder falsch.
    Vielen Dank für alle Hinweise, die ich bekommen kann.
    Freundliche Grüße
    Emil

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