Grundfreibetrag 2022 – so erhöht sich dein steuerfreies Gehalt ab 2022 -

Grundfreibetrag 2022 – so erhöht sich dein steuerfreies Gehalt ab 2022

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Grundfreibetrag 2022 – so erhöht sich dein steuerfreies Gehalt ab 2022

Der Grundfreibetrag 2022 erhöht sich von bisher 9.744 Euro
auf 9.984 Euro und somit um 240 Euro pro Jahr.

Die Steigerung des Grundfreibetrages führt bei dir zu einem
höheren Nettogehalt ab Januar 2022 und erhöht auch die steuerfreien
Bruttogehälter je nach Steuerklasse pro Monat.

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Zur Entlastung der kleineren und mittleren Einkommen war die
Erhöhung des Grundfreibetrages und somit des Existenzminimums ab 2022
erforderlich.

Jedoch entspricht die Erhöhung des Grundfreibetrags meines
Erachtens nicht der Steigerung der aktuellen Marktpreise, insbesondere für
Lebensmittel und Benzinpreise.

Falls du verheiratet bist, so erhöht sich der Splittingtarif
ab 2022 eben um das Doppelte und zwar um 480 Euro für euch beide pro Jahr.

Bis zu welchem Gehalt
bleibt dein Brutto bei Steuerklasse 1/4 steuerfrei?

Wirst du mit der Steuerklasse 1 oder 4 abgerechnet, so
erhöht sich dein steuerfreies Bruttogehalt pro Monat ab 2022 von bisher 1.121 Euro auf 1.151 Euro aufgrund der Steigerung des Grundfreibetrages 2022.

Im Grunde bleibt somit dein Bruttogehalt steuerfrei, wenn du
nicht mehr als 1.151 Euro pro Monat verdienst. Steuerfrei bedeutet jedoch nicht sozialversicherungsfrei, somit werden die Beiträge an sie Sozialversicherung abgezogen.

Die Erhöhung des Grundfreibetrages bedeutet für dich auf jeden Fall mehr Netto pro Monat ab Januar 2022.

Dabei spielt es keine Rolle, ob du die Steuerklasse 1 oder 4
hast, die Änderung ist bei beiden Steuerklassen identisch, so dass in beiden Fällen das Nettogehalt steigt.

Beispiel:

Du bist ledig, ohne Kinder und auch ohne
Religionszugehörigkeit. Dein monatliches Bruttogehalt beträgt 2.300 Euro und du wirst mit der Steuerklasse 1 abgerechnet.

Nettogehalt 2021:  1.606,08
Euro (Zusatzbeitrag bei Krankenkasse mit 1,3 %)

Nettogehalt 2022:  1.611,70
Euro (Zusatzbeitrag bei Krankenkasse mit 1,3 %)

Du hast somit pro Monat 5,62 Euro mehr Netto in der Tasche.

Bis zu welchem Gehalt
bleibt dein Bruttogehalt mit Steuerklasse 2 steuerfrei?

Als alleinerziehender Elternteil profitierst du bei der
Steuerklasse 2 von höherem steuerfreiem Gehalt, was natürlich dich finanziell ja auch entlasten soll.

Durch die Erhöhung des Grundfreibetrages steigt das
steuerfreie Bruttogehalt von 1.319 Euro auf 1.537 Euro.

Das heißt im Klartext für dich, dass dein Bruttogehalt bis 1.537
Euro pro Monat von der Steuer verschont bleibt, wenn du die Steuerklasse 2 hast.
Auch hier gilt es nicht gleichzeitig für Beiträge an die Sozialversicherung, diese
werden weiterhin bei deiner Lohnabrechnung abgezogen.

Bis zu welchem Gehalt
bleibt dein Bruttogehalt mit Steuerklasse 3 steuerfrei?

Die Bundesregierung plant die Steuerklasse 3 und 5 künftig
abzuschaffen, um die Steuer noch gleichmäßiger und gerechter zwischen den Ehegatten damit zu verteilen.

Dabei wird jedoch nicht bedacht, dass durch die Abschaffung
dieser Steuerklassen vielen Ehegatten Nachteile bei den Entgeltersatzleistungen
insbesondere beim Arbeitslosengeld oder Elterngeld aufgrund wesentlich
niedrigeren Nettogehaltes bei künftigen Steuerklassenkombinationen 4/4 mit
Faktor entstehen werden.

Damit erreicht die Bundesregierung durch die Abschaffung der
Steuerklassenkombination 3/5 eben verdeckt die Reduzierung der Subventionsleistungen
und somit sozialen Hilfsleistungen an Familien.

Noch ist die Abschaffung nicht erfolgt, so dass ab Januar
2022 die Ehegatten weiterhin umso mehr von der Steuerklasse 3 profitieren dürfen.

Denn bei der Steuerklasse 3 steigt der monatliche Steuerfreibetrag
von bisher 2.127 Euro auf 2.180 Euro.

Das bedeutet für dich, wenn du bis 2.180 Euro brutto
verdienst, so werden bei dir keine Steuern einbehalten, wenn du mit der
Steuerklasse 3 abgerechnet wirst.

Die Erhöhung des Grundfreibetrages 2022 bringt somit allen
Arbeitnehmern mehr Netto ab Januar 2022.

Mit besten Grüßen

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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