Kraftfahrzeugsteuer 2012 für reine Elektrofahrzeuge und ältere Pkw -

Kraftfahrzeugsteuer 2012 für reine Elektrofahrzeuge und ältere Pkw

Bei der Kraftfahrzeugsteuer 2012 gibt es Änderungen für die reinen Elektrofahrzeuge und ältere Pkw. Jedoch wird das gültige Gesetz hierzu nach der zweiten Beratung voraussichtlich bis Ende des Jahres erst verkündet.

Um welche Änderungen bei der Kraftfahrzeugsteuer 2012 geht es?

Anzeige

  • Die momentan geltende Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wird auf alle anderen Fahrzeugklassen z.B. auf Nutzfahrzeuge und Leichtfahrzeuge der Klassen N1 und L ausgeweitet. Außerdem verlängert sich diese von bisher fünf auf zehn Jahre.
  • Die Bundesregierung will die Änderung auch rückwirkend für zwischenzeitlich zugelassene Fahrzeuge auch gelten lassen, weil die Änderung bereits im Mai letzten Jahres beschlossen wurde.
  • Die neue Regelung wird angewendet, wenn die erstmalige verkehrsrechtliche Zulassung in der Zeit vom 18.Mai 2011 bis 31.Dezember 2015 erfolgt. Legt man ein Nachweis vor,  so gilt dies auch im Ausland.
  • Liegt die Erstzulassung des Fahrzeuges nach dem 31.12.2015 so gilt die Steuerbefreiung wieder fünf Jahre.

Wie ermittelt sich die Kraftfahrzeugsteuer 2012 nach Wegfall der Steuerbefreiung?

  • KfzSteuer berechnen, so gehts: diese wird wie bisher nach dem zulässigen Gesamtgewicht des reinen Elektrofahrzeuges und wird um die Hälfte ermäßigt. Die Steuer beträgt in der Regel weniger als 50 Euro im Jahr. Die Steuerbelastung ist vergleichbar mit Pkws mit besonders niedrigen Kohlendioxid-Werten.
  • Die niedrige Kraftfahrzeugsteuer 2012 ist eine der Maßnahmen, um energieeffiziente Elektromobilität besonders zu fördern.
  • Für Fahrzeuge, die vor dem 01.01.2009 zugelassen wurden, gibt das neue Gesetz Rechts und Planungssicherheit, denn an der Höhe der Kraftfahrzeugsteuer 2012 ändert sich bis 2013 nichts.

Wie wird die Kraftfahrzeugsteuer 2012 für ältere Fahrzeuge ermittelt und warum?

  • Durch viele Überprüfungen hat man herausgefunden, dass es gar nicht möglich ist,  künftig die älteren Pkws auch CO2 orientiert zu bemessen. Für ca.2/3 solcher Fahrzeuge liegen keine sicheren CO2-Werte vor oder könnten mit erheblichem Aufwand ermittelt werden.
  • Meistens sind diese Werte jedoch nicht mit heutigen in den Fahrzeugpapieren angegebenen vergleichbar oder nicht ausreichend genug auf das Fahrzeug bezogen.

Die umfangreichen Prüfungen würden die Bürger sowie auch die Verkehrs- und Finanzverwaltung einfach nur überfordern. Die Kfz-Steuer wird für diese Pkw weiter nach Schadstoffemissionen (Euro-Normen)  und nach Hubraum bemessen.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.