Umsatzsteuerfrei - Welche Leistungen zählen dazu?

Umsatzsteuerfrei – Was ist von der Umsatzsteuer befreit?

Was umsatzsteuerfrei ist, regelt das Umsatzsteuergesetz und genau genommen der § 4 des Umsatzsteuergesetzes.

Ist der Lottogewinn oder die Rennwette umsatzsteuerfrei? Hier sind alle möglichen Leistungen erfasst, für die keine Mehrwertsteuer und genauer gesagt keine Umsatzsteuer ans Finanzamt gezahlt werden muss. Im Gegenzug kann man die gezahlte Mehrwertsteuer / Vorsteuer öfters auch nicht geltend machen.

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Wichtige umsatzsteuerbefreite Leistungen

  • Die Umsätze, die unter das Rennwette- und Lotteriegesetz fallen z. B der Lottogewinn und eine Rennwette sind umsatzsteuerfrei.
  • Eine Ausnahme hiervon bilden die Umsätze, die unter das Renn- und Lotteriegesetz fallen, die jedoch von der Rennwette- oder Lotteriesteuer befreit sind oder von denen diese Steuer nicht erhoben wird.
  • Die Ausfuhrlieferungen sowie die Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr sind umsatzsteuerfrei. Ausfuhrlieferungen sind Lieferungen in das Drittland (kein EU-Land) an einen ausländischen Unternehmer/Abnehmer.
  • Die innergemeinschaftlichen Lieferungen sind von der Umsatzsteuer befreit. Eine innergemeinschaftliche Lieferung liegt vor, wenn ein Unternehmer oder ein Abnehmer den Gegenstand der Lieferung z. B. einen PC oder Stühle in ein anderes EU-Land befördert oder versendet hat. Dabei muss der Abnehmer ein Unternehmer sein, der die Stühle für sein Unternehmen gekauft hat und der Kauf der Stühle beim Abnehmer in einem anderen EU-Land den Vorschriften der Umsatzbesteuerung unterliegt.

Was gilt bei Lieferungen von Gold an Zentralbanken?

  • Die Lieferungen von Gold an Zentralbanken sind auch umsatzsteuerbefreit.

Sind Kredite bzw. deren Vermittlung umsatzsteuerfrei?

  • Werden Kredite gewährt oder vermittelt, so unterliegt diese Leistung nicht der Umsatzsteuer.

Was steckt hinter den Leistungen des § 4 Nummer 8 UStG?

1)      die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von gesetzlichen Zahlungsmitteln. Das gilt nicht, wenn die Zahlungsmittel wegen ihres Metallgehalts oder ihres Sammlerwerts umgesetzt werden,

2)      die Umsätze im Geschäft mit Forderungen, Schecks und anderen Handelspapieren sowie die Vermittlung dieser Umsätze, ausgenommen die Einziehung von Forderungen,

3)      die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze im Einlagengeschäft, im Kontokorrentverkehr, im Zahlungs- und Überweisungsverkehr und das Inkasso von Handelspapieren,

4)      die Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren und die Vermittlung dieser Umsätze, ausgenommen die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren,

5)      die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen,

6)      die Übernahme von Verbindlichkeiten, von Bürgschaften und anderen Sicherheiten sowie die Vermittlung dieser Umsätze,

7)      die Verwaltung von Investmentvermögen nach dem Investmentgesetz und die Verwaltung von Versorgungseinrichtungen im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes,

8)      die Umsätze der im Inland gültigen amtlichen Wertzeichen zum aufgedruckten Wert

Unterliegt der Hausverkauf der Umsatzsteuer?

  • Auch alle Leistungen, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, sind umsatzsteuerfrei. Die Umsätze von bebauten und unbebauten Grundstücken, ausgenommen die Entnahme von Grundstücken, fallen darunter z. B. Verkauf eines Hauses. Auch die Bestellung sowie Übertragung von Erbbaurechten/Miteigentumsanteile gehören zu Leistungen des Grunderwerbsteuergesetztes.
  • Achtung: Die Leistungen der Architekten, der einzelnen Bauunternehmer und der Bauhandwerker fallen nicht darunter.

Muss ich beim Abschluss einer Versicherung die Mehrwertsteuer draufzahlen?

  • Wird eine Versicherung abgeschlossen, so fällt dabei keine Umsatzsteuer an, weil bereits die Versicherungssteuer gezahlt werden muss.
  • Der typische Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter oder Bausparkassenvertreter der Versicherungsverträge abschließt, schuldet dem Fiskus somit keine Umsatzsteuer.

Ist die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken umsatzsteuerfrei?

  • Achtung: Nicht befreit sind die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen, die kurzfristige Vermietung auf Campingplätzen und die Vermietung und die Verpachtung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Betriebsvorrichtungen), auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind. Als kurzfristig wird jede Vermietung angesehen, die nicht länger als sieben Monate dauert.

Welche Arztleistungen sind den umsatzsteuerbefreit?

  • Die reinen Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden.
  • Umsatzsteuerfrei sind auch Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen einschließlich der Diagnostik, Befunderhebung, Vorsorge, Rehabilitation, Geburtshilfe und Hospizleistungen sowie damit eng verbundene Umsätze, die von Einrichtungen des öffentlichen Rechts erbracht werden.
  • Achtung: Die Lieferungen einer Zahnprothese und deren Wiederherstellung sowie der kieferorthopädischen Apparate, soweit sie der Unternehmer in seinem Unternehmen hergestellt oder wiederhergestellt hat, zählen nicht darunter.

Was ist mit den Leistungen der Krankenkassen und Arbeitsämter?

  • Die Leistungen der Krankenkassen sowie der Arbeitsämter und Sozialämter unterliegen nicht der Umsatzsteuer.

Sie finden außerdem noch viele andere Leistungen im § 4 des Umsatzsteuergesetzes, die umsatzsteuerfrei sind.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


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