Archiv: Einspruch

Einspruch – Fristenversäumnisse können verheerend sein

Besonders bei Schätzungen von Steuererklärungen und bestandskräftigen Steuerbescheiden sollte die Einspruchsfrist auf keinen Fall versäumt werden Wenn ein Steuerbescheid vom Finanzamt ergeht, dann beginnt nach Bekanntgabe die Einspruchsfrist zu laufen. Diese dauert nur vier Wochen. Die Fristberechnung ist in Abgabenordnung geregelt. Versäumt man die Frist bei einer Schätzung der Steuererklärung