Eigenverbrauch in meinem Restaurant - steuerlich richtig berücksichtigen -

Eigenverbrauch in meinem Restaurant – steuerlich richtig berücksichtigen

Neues Restaurant –  was ist mit dem Essen, welches Sie neben der Arbeit zu sich nehmen (Eigenverbrauch)?

Sie haben ein neues Restaurant eröffnet und wollen es selbst in die Hand nehmen! Nun arbeiten Sie viel in Ihrem Restaurant und essen beim Arbeiten. Die Entnahme des eigenen Essens nennt man Eigenverbrauch.Für den Eigenverbrauch gibt es pauschale Beträge, die vom Finanzamt vorgegeben werden. Der Eigenverbrauch ändert sich für jedes Jahr. Meistens werden die pauschalen Beträge für den Eigenverbrauch erhöht, weil diese an die aktuelle Marktlage angepasst werden. Sie haben bestimmte Vorstellungen und wollen das Restaurant auf Ihre eigene Art und Weise führen.

Bitte denken Sie an eine korrekte Buchführung und auch Steuern, die unbedingt mit einzukalkulieren sind.

Wichtig wäre dabei eine ordentliche Kasse einzurichten und dort alle Barbelege zu berücksichtigen. Bitte machen Sie es von Anfang an richtig und nicht im Nachhinein. Denn dies kann zu einem Chaos führen.

Nun arbeiten Sie viel die erste Zeit und essen nebenbei auch selbst.

Wie wird denn das eigene Essen steuerlich berücksichtigt?

Entweder man führt eine Liste, was genau gegessen wurde. Dies ist sehr aufwendig aber möglich. Dann wird nämlich nur das versteuert, was Sie genau entnommen haben. Ansonsten werden die allgemeinen Pauschbeträge als Eigenverbrauch angesetzt (siehe Tabelle unten).

Es sind folgende Beträge für Restaurant pro Person ab 2012  als Eigenverbrauch zu erfassen:

Jahreswert für eine Person ohne   Umsatzsteuer

Gewerbezweig

ermäßigter Steuersatz

voller Steuersatz

insgesamt

Gast- und Speisewirtschaften
a) mit Abgabe von kalten Speisen

831

1.246

2.077

b) mit Abgabe von kalten und warmen Speisen

1.149

2.049

3.198

Die Beträge stellen Jahresbeträge dar. Wenn Sie mitten im Jahr angefangen haben, so berücksichtigen Sie den Eigenverbrauch anteilig. Auf diese Beträge ist noch die entsprechende Steuer hinzuzurechnen.

Es ist nicht einfach alles im Überblick zu behalten aber geben Sie sich viel Mühe. Es lohnt sich die Buchhaltung von Anfang an korrekt zu machen, um später bei der Betriebsprüfung nicht nachzahlen zu müssen.

Sie schaffen es bestimmt. Informieren Sie sich und lassen Sie sich richtig beraten!

In der Hotel- und Gastronomiebereich spielt die richtige Buchhaltung und Beratung eine große Rolle.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de

 

 


One comment on “Eigenverbrauch in meinem Restaurant – steuerlich richtig berücksichtigen

  1. Hanna Adams sagt:

    Vielen Dank für den Beitrag zum Thema Eigenverbrauch im Restaurant. Meine Schwester überlegt, ein kleines Restaurant für Familien zu übernehmen. Gut zu wissen, dass man beim Eigenverbrauch die Kosten genau festhalten sollte, damit die Buchhaltung später klappt.

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