Förderung für Elektroautos in Planung -

Förderung für Elektroautos in Planung

Steuerliche Förderung von Elektroautos.

Die Förderung von Elektroautos soll im Jahressteuergesetz 2013 mit aufgenommen und festgelegt werden. Man plant bei betrieblichem Elektroauto, das privat genutzt wird, die Versteuerung der privaten Nutzung zu reduzieren. Die Förderung für Elektroautos soll durch die Minderung des Listenpreises um den Akkupreis sowie durch Kürzung der Anschaffungskosten um den Akkupreis erfolgen.

Der Listenpreis für Elektrofahrzeuge ist momentan sehr hoch, somit fällt die Versteuerung der privaten Nutzung auch zu hoch aus. Hohe Steuer ist die Folge! Dieses Hindernis will die Regierung beseitigen, denn man soll durch die Nutzung von Elektrofahrzeugen den CO2 –Ausstoß verringern.

Nutzt ein Unternehmer sein betriebliches Fahrzeug auch privat, so muss ein privater Anteil ausgerechnet  und versteuert werden. Die Berechnung kann durch die 1 %-Regelung oder aufgrund eines Fahrtenbuches erfolgen.

Dabei gilt der Listenpreis als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der privaten Nutzung bei der 1 %-Regelung. Gerade wo die private Nutzung mit 1 %-Regelung angesetzt wird,  soll der Listenpreis um den Akkupreis gekürzt werden. Je niedriger der Listenpreis, desto niedriger auch der Anteil für die private Nutzung. Da die private Nutzung zu dem verdienten Geld hinzugerechnet wird und sich aufgrund der Minderung des Listenpreises reduziert, führt es zu einer Entlastung und Förderung durch den Gesetzgeber. Der Bürger kann somit einige Euros als Ausgleich für den zu hohen Kaufpreis für Elektrofahrzeuge an Steuern sparen.

Manche Unternehmer überlassen Ihren Arbeitnehmern den Betrieb – PKW für die private Nutzung. Die private Nutzung wird hier auch meistens nach der 1%-Regelung oder aufgrund des Fahrtenbuches ermittelt. Auch hier soll der Listenpreis reduziert werden.

Die Planung umfasst nicht nur neugekaufte Elektroautos sondern auch bereits vorhandene Elektroautos, die schon betrieblich genutzt werden.

Diejenigen, die Ihr Fahrzeug nach der Fahrtenbuchmethode nutzen und keine 1% – Regelung anwenden, sollen auch von der Förderung profitieren. Bei der Ermittlung der entfallenen Kosten für die private Nutzung dürfen die Akkukosten die Anschaffungskosten mindern. Aufgrund der geringeren Abschreibung ergibt sich bei der Fahrtenbuchmethode auch ein geringerer Privatanteil.



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