Kapitalerträge bei der Steuererklärung -

Kapitalerträge bei der Steuererklärung

Die Berücksichtigung der Kapitalerträge ist bei der zumutbaren Belastung und des Spendenabzugsvolumens nicht mehr notwendig.

Hierdurch kam es zu einer Änderung der Angabe von Kapitalerträgen beim Mantelbogen der Einkommensteuererklärung.

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  • Die abgeltend besteuerten Kapitalerträge werden zukünftig nicht mehr bei der Berechnung der zumutbaren Belastung sowie des Höchstbetrages beim Spendenabzug berücksichtigt.
  • Durch die Abgeltung des Kapitalvergmögens ist man oft davon ausgegangen, dass man diese gar nicht mehr bei der Ermittlung der Steuer braucht. Aber leider hat sich herausgestellt, dass das Kapitalvermögen bei der Ermittlung der Einkommensteuer nochmal extra dafür angegeben werden müssten.
  • Die Kapialertäge sollten für die Günstigerprüfung bei der Steuererklärung angegeben werden. Mit der einbehaltenen abgeltender Steuer auf Kapitalerträge durch die Bank  sind die Kapitalerträge somit eigentlicht abgegolten.  Bitte beachten Sie jedoch die Ausnahmen

Was sind Kapitalerträge überhaupt?

  • Bei den Kapitalerträgen handelt es sich um die Erträge, bei denen die Abgeltungssteuer bereits abgezogen wurde. Somit wird der bisher betriebene Doppelaufwand bei der Einkommensteuererklärung vermieden. Daher ist es nun nicht mehr notwendig, die abgeltend besteuerte Kapitalerträge nur für diese Zwecke bei der Einkommensteuererklärung anzugeben.

Endlich eine Erleichterung, die die Nichterfassung der durch die Abgeltungssteuer versteuerten Erträge aus Kapitalvermögen nun möglich macht. Dies hätte schon damals mit der Änderung der Anlage aus Kapitalvermögen erfolgen sollen. Es gibt immer noch Ausnahmen aber damit muss man eben leben.

Viel Erfolg und Grüße

ihr www.steuer-info-blog.de


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