Fahrtkosten korrekt als Werbungskosten angeben -

Fahrtkosten korrekt als Werbungskosten angeben

Fahrtkosten bei Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit als Werbungskosten

Hiermit weise ich darauf hin, dass die Fahrtkosten bei einer angestellten Tätigkeit korrekt angegeben werden sollten. Denn das Finanzamt benutzt auch einen Routenplaner und prüft weilweise auch alle Werbungskosten nach.

Anzeige

  • Die Pendlerpauschale i. H. v. 0,30 Euro wird nur für die Hinfahrt berechnet. Die Rückfahrt wird leider nicht berücksichtigt.
  • Es sollten nur volle km bei Ihrer Einkommensteuererklärung angeben werden. d.h. auch wenn man ca. 6,8 km zur Arbeit  fährt, so gibt man nur 6 km und nicht 7 km an.
  • Manchmal kann auch die längere Straßenverbindung angegeben werden, wenn die Strecke einfach verkehrsgünstiger  für den Fahrer ist und diese Strecke tatsächlich auch genutzt wird.
  • Dies muss aber auch dem Finanzamt nachgewiesen werden. Bei manchen Fällen verlangt das Finanzamt auch als Nachweis den km-Stand am Anfang und am Ende des Jahres.

  • Unter bestimmten Voraussetzungen erkennt das Finanzamt diese auch an. Hier ist auch vor kurzem ein BMF – Schreiben rausgekommen.
  • Wenn jemand angestellt ist und  zwei Wohnungen hat, so kann er die Wohnung, die weiter von der regelmäßigen Arbeitstätte entfernt ist nur berücksichtigt, wenn diese den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Angestellten bildet und nicht nur gelegentlich aufgesucht wird.
  • Also wenn man fast jedes Wochenende immer wieder dorthin fährt, so ist der Besuch regelmäßig. Wenn die Familie und die Freunde dort wohnen, so befindet sich dort auch der Mittelpunkt der Lebensinteressen.

Diese Möglichkeit sollte genutzt werden, wenn keine doppelte Haushaltsführung möglich ist, weil alles an dem eigenen Hausstand scheitert.

Viel Erfolg und Spaß beim Lesen.

Ihr www.steuer-info-blog.de

 


3 comments on “Fahrtkosten korrekt als Werbungskosten angeben

  1. […] Kopierpapier, Drucker, PC, Telefon- und Internetkosten, Teilnahme an Weiterbildungen, Briefmarken, Fahrtkosten zu den Fort- und Weiterbildungen und auch Umzugskosten […]

  2. […] dass es im Steuerrecht viel zu beachten gibt. Die Kosten für den Computer kann man somit als Werbungskosten oder Betriebsausgaben bei der Steuererklärung geltend […]

  3. […] geänderte Meinung des BFH ist für PKW-Fahrer vorteilhaft, für andere Verkehrsmittel ist die Pendlerpauschale in der Regel […]

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.