Steuer Umzugskosten - Umzug bei der Steuererklärung -

Steuer Umzugskosten – Umzug bei der Steuererklärung

Steuer – Umzugskosten richtig ansetzen oder berücksichtigen

Vergessen Sie nicht bei Ihrer Steuer Umzugskosten zu berücksichtigen. Überprüfen Sie jedoch vorher die Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit der Umzugskosten.

Jeder Arbeitnehmer darf Kosten für den beruflich veranlassten Umzugwenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, von der Steuer Umzugskosten als Werbungskosten oder eben als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen.  Die beruflichen und auch nicht beruflichen Umzüge lohnen sich wirklich, weil diese auch steuerlich bei der Einkommensteuererklärung absetzbar sind. Wichtig für die Abzugsfähigkeit der Umzugskosten als Werbungskosten bei der Steuererklärung ist der berufliche Anlass. Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, dann sind die Umzugskosten als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Die Kosten für den Wohnungswechsel können durch den Arbeitgeber steuerfrei übernommen werden.  Die Höhe der Umzugskostenvergütung sowie der Umzugskostenpauschale steht

im Bundesumzugskostengesetz. Die  Erstattung des Arbeitgebers ist nur bis zu den Pauschalen steuerfrei. Nach dem Bundesumzugskostengesetz richtet sich das Finanzamt.  Die Umzugskosten mindern als Werbungskosten die Steuer.

Werbungskosten sind alle Kosten, die in Zusammenhang mit der Arbeit stehen und nur rein beruflich entstanden sind.

 

Voraussetzungen für den Abzug als Werbungskosten sowie für die steuerfreie Erstattung:

Von einem beruflichen Anlass  für den anstehenden Umzug des Arbeitnehmers geht man in folgenden Fällen aus:

1.wenn der Arbeitgeber den Umzug aus betrieblichen Gründen anordnet

  • oder

2.wenn sich der Fahrweg zur Arbeit und zurück um mindestens eine Stunde verkürzt.

Liegt die Voraussetzung unter Nummer 2 für die Abzugsfähigkeit der Umzugskosten als Werbungskosten vor, so bleiben andere privaten Gründe für den Umzug außen vor.

Wenn bei Ihnen alle Voraussetzungen erfüllt sind, so geben Sie Ihre Umzugskosten bei Ihrer Einkommensteuererklärung  als Werbungkosten unbedingt an.

Falls Sie keine Belege für die Umzugsauslagen haben, so können Sie die Umzugskosten pauschal nach dem Bundesumzugskostengesetz ansetzen, diese habe ich in  folgendem Beitrag für das Jahr 2012 zusammengestellt, siehe hier Umzugskostenpauschalen.

 

Abziehbare Kosten:

Folgende Ausgaben können bei m Umzug als Umzugskosten berücksichtigt werden:

  1. Fiktive Miete für die leer stehende Wohnung, diese wird aufgrund des Mietspiegels berechnet
  2. Für die Suche eines Nachmieters können Kosten bis zu reiner Monatsmiete innerhalb der Kündigungsfrist berücksichtigt werden.
  3. Wenn die neue Wohnung schon vor dem geplanten Einzug angemietet werden muss, so können doppelte Mietzahlungen bis zu drei Monaten  von der Steuer abgesetzt werden.
  4. Für die Vermittlung einer Wohnung sind Maklergebühren abzugsfähig.
  5. Kosten für den neuen Kochherd, wenn bei der neuen Wohnung ein Herd noch nicht vorhanden ist, so sind bis zu 230 Euro abzugsfähig. Außerdem können bei Umzügen in eine Mietwohnung noch bis zu 164 Euro je Zimmer für den Kauf neuer Öfen geltend gemacht werden.
  6. Weiterhin kann der Nachhilfeunterricht für die Kinder des Arbeitnehmers für jedes Kind bis zu  40 Prozent des Grundgehaltes eines Beamten berücksichtigt werden. Davon können die ersten 50 Prozent in voller Höhe, die zweiten 50 Prozent nur noch zu 75 Prozent steuerlich geltend gemacht werden.

 

Sonstige Umzugsauslagen, die außerdem noch absetzbar sind:

  1. Kosten für  die Änderung und des Anschlusses von Öfen oder Elektrogeräten
  2. Anschlusskosten für das Fernsehen, Telefon und Rundfunk
  3. Ausgaben für Behördengänge sowie Renovierung der alten Wohnung usw.

 

Falls bei Ihnen die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllt sind, so gehen diese Kosten auch nicht verloren, weil Sie die Umzugskosten der Umzugsfirma für den Umzugstransport als haushaltsnahe Dienstleistungen i. H. v.  20 Prozent  jedoch höchstens 1.200 Euro direkt von der Steuer abziehen können.  Bitte beachten Sie, dass Sie hier nur die reine Dienstleistung absetzen können und die Dienstleistung muss in Ihrem eigenen Haushalt erfolgen. Außerdem können  auch die Handwerkerleistungen, siehe meinen Beitrag Handwerker steuerlich absetzen, die im Zusammenhang mit dem Umzug entstanden sind, von der Steuer abgezogen werden. Hier sind die Belege sowie auch der Kontoauszug als Nachweis für die tatsächliche Zahlung der Kosten notwendig. Leider werden Barzahlungen nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für die Umzugskosten für den Umzugsservice, die als haushaltsnahe Dienstleistungen angesetzt werden.

Erfahren Sie noch mehr Details zu dem Umzug unter Umzugskosten.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


3 comments on “Steuer Umzugskosten – Umzug bei der Steuererklärung

  1. Faridha sagt:

    Dieser Artikel ist für mich sehr informativ gewesen, danke dafür! Ab nächstes Jahr muß ich nemlich pendeln, das wird sowieso ziemlich schwer für mich und meine Familie. Aber die Sache mit den Kosten kriegen wir wohl in den Griff.

    • Steuer-Info sagt:

      Guten Tag,

      es ist toll, dass dir mein Artikel gefallen hat. Das mit dem Pendeln ist natürlich nicht so toll aber man sollte steuerlich alles ausschöpfen, was eben geht und alle angefallenen Kosten auf jeden Fall ansetzen.

      Ich wünsche dir und deiner Familie alles Gute…

      Viel Erfolg und Grüße
      Ihr http://www.steuer-info-blog.de

  2. […] gründen müssen, so gibt Ihnen dieser Beitrag einige Infos zu doppelter Haushaltsführung als Werbungskosten und deren steuerlichen Voraussetzungen. Folgende Fragen werden bestimmt beantwortet: Was ist […]

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