Krankenversicherung eines Unternehmers -

Krankenversicherung eines Unternehmers

Krankenversicherung – Steuer-Steuererklärung

Viele Unternehmer sollten sich privat oder freiwillig krankenversichern. Denn im Krankheitsfall ist es sinnvoll schon versichert zu sein. Ein Unternehmer, der aus irgendwelchen Gründen krank wird oder wegen einem Unfall ins Krankenhaus muss, kann nur wirklich behandelt werden, wenn er auch tatsächlich versichert ist.

Aus Eile versucht ein Unternehmer etwas schneller zur Arbeit zu kommen, um seine Geschäfte rechtzeitig beginnen zu können. Nun leider hat der Unternehmer auf einer Kreuzung einen LKW übersehen und schon hat es gekracht. Der Unternehmer wurde verletzt und müsste ins Krankenhaus gebracht werden. Die erste Frage, die in so einem Fall im Krankenhaus gestellt wird: Wo sind Sie den versichert? Ansonsten wird es richtig teuer und auch nicht schön. Nach der Behandlung und auch ein paar Tagen im Krankenhaus kommt eine Rechnung auf den Unternehmer zu. Diese übernimmt natürlich die Versicherung, hier kommt es jedoch noch auf den Eigenanteil an.

Natürlich ist die Krankenversicherung nicht  gerade billig aber einen Vorteil hat diese schon. Man kann die private Krankenversicherung von der Steuer absetzen und zwar in voller Höhe ab 2010.

Da die Krankenversicherung steuerlich absetzbar ist, lohnt sich diese dann auch.

Wie kann man die private oder freiwillige Krankenversicherung von der Steuer absetzen?

Als Sonderausgaben mindern diese Kosten das verdiente Geld. Aufgrund dessen mindert sich auch die zu zahlende Steuer.

Wie die Sonderausgaben genau funktionieren kann Euch euer Steuerberater erklären. Durch die Änderungen im Einkommensteuerrecht sind die Sonderausgaben nicht mehr so überschaubar, wie sie es einmal waren.

Wichtig ist es, dass die private und auch freiwillige Krankenversicherung, die eine Basisversicherung und keine Zusatzversicherung darstellt, in voller Höhe bei der Einkommensteuer berücksichtigt wird.

 

 

 

 


3 comments on “Krankenversicherung eines Unternehmers

  1. […] (Kapitallebensversicherung)  unter allen steuerlichen Voraussetzungen die Lebensversicherung als Sonderausgaben bzw. Vorsorgeaufwand von der Steuer absetzen. Die Risikolebensversicherung ist nur unter bestimmten […]

  2. […] Bundesknappschaft zahlen. Die 30 Prozent setzen sich aus 15 Prozent Rentenversicherung, 13 Prozent Krankenversicherung und 2 Prozent Pauschalsteuer […]

  3. Toni sagt:

    Ich setze die Haftpflichtversicherung und auch die Unfallversicherung zu jeweils 50 % als Sonderausgaben und zu 50 % als Werbungskosten ein.Werbungskosten dsehalb, weil ja auch das berufliche Risiko abgedeckt ist. Sobald man fcber den Pauschalbetrag bei den Werbungskosten kommt, spart man hier am meisten.

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