Reisekostenberechnung soll einfacher werden -

Reisekostenberechnung soll einfacher werden

Durch die Änderung der Reisekostenberechnung will der Gesetzgeber den Unternehmern das Steuerrecht einfacher und handhabbar machen.

Von der Vereinfachung der Reisekostenberechnung können Arbeitgeber – Unternehmer, Arbeitnehmer – Angestellte sowie auch das Finanzamt profitieren.

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Um was genau geht es denn bei den Reisekosten?

  • Durch die Änderung des Reisekostenrechts will man erreichen, dass die Verwaltungszeit für alle Beteiligten verkürzt wird.

Was wird durch den Gesetzesentwurf bei Reisekostenberechnung geändert?

Die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen:

  • Bei der Ermittlung der Verpflegungsmehraufwendungen kommt es auf die Abwesenheitszeit an. Also auf die genaue Dauer der Abwesenheit.
  • Bisher wurde hier eine dreistufige Staffelung angewendet. Nun will man aus der dreistufigen Staffelung nur eine zweistufige Staffelung machen und die Mindestabwesenheitszeiten somit verringern.

Regelung des Verpflegungsaufwandes bisher:

  • bei Abwesenheit von 8 bis 14 Stunden – gibt es 6 Euro pauschal
  • bei Abwesenheit von 14 bis 24 Stunden – gibt es 12 Euro pauschal
  • bei Abwesenheit von 24 Stunden – gibt es 24 Euro pauschal

NEU: Geplante Regelung des Verpflegungsaufwandes:

  • bei Abwesenheit von 8 bis 24 Stunden – wird es bereits 12 Euro pauschal geben
  • bei Abwesenheit von 24 Stunden – wird es 24 Euro pauschal geben

Fahrten bei mehreren Tätigkeitsorten:

  • Hier will man Klar- und Einheit rein bringen. Die Regelungen in Bezug auf Reisekostenberechnung bei Fahrten zur Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsorten und Fahrten bei weiträumigen Tätigkeitsgebieten, sowohl für die Frage des Werbungskostenabzugs als auch der Dienstwagenbesteuerung, sollen klarerer und einheitlich werden.
  • Es soll gesetzlich geregelt werden, dass es nur eine regelmäßige Arbeitsstätte anhand bestimmter Elemente je Dienstverhältnis geben kann und somit Rechtssicherheit verschaffen.

Unterkunft und Wohnung bei Doppelter Haushaltsführung:

  • Die Ermittlung der Kosten für zusätzliche Unterkunft bei doppelter Haushaltsführung soll einfacher werden. Die tatsächlichen Kosten sollen zukünftig bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro im Monat vom Arbeitnehmer abgezogen werden.
  • Den Unternehmer – Arbeitgeber erspart diese Regelung die bisherige aufwendige Ermittlung der üblichen Vergleichsmiete.

Auslandstagegelder und steuerlichen Pauschalen:

  • Die reisekostenrechtlichen Auslandstagegelder und die steuerlichen Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand sollen angeglichen werden. Man will damit erreichen, dass für gleiche Lebenstatbestände möglichst auch gleiche Regeln und Berechnungsmethoden geben und gelten. Mit der Vorbereitung hat man bereits begonnen.

Die Vereinfachung der steuerlichen Reisekostenberechnung und somit das neue Reisekostenrecht führt zu Steuermindereinnahmen von rund 220 Mio. Euro

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


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