Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzbar - Steuererklärung

Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzbar – Steuererklärung

Zusatzversicherung von der Steuer absetzen

Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzbar

Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzbar – richtige Berücksichtigung bei der Steuererklärung

Wie ist die Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzbar? Ich habe heute eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen, nun will ich auch steuerlich etwas davon haben und frage mich, ob eine Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzbar ist? Außerdem interessiert es viele auch, wo die abgeschlossene Zahnzusatzversicherung bei der Steuer anzugeben ist und wie diese berücksichtigt wird. Die Zahnzusatzversicherung ist steuerlich absetzbar und wird ab dem Jahr 2010 in der Anlage
Vorsorgeaufwand der Einkommensteuererklärung angegeben.

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Die Zahnzusatzversicherung stellt bei der Steuer Vorsorgeaufwendungen und somit Sonderausgaben dar. Die Berechnung der Sonderausgaben hat sich ab dem Jahr 2010 nicht gerade vereinfacht.

Die Zahnzusatzversicherung wird bei der Steuererklärung in der Zeile 30 der Anlage Vorsorgeaufwand erfasst, wenn man gesetzlich krankenversichert ist. Dies ist oft bei den Arbeitnehmern der Fall.

Die Zahnzusatzversicherung  trägt man in die Zeile 35 ein, wenn man privat krankenversichert ist. Dies ist oft bei den Unternehmern oder angestellten Vielverdiener der Fall.

Haben Sie eine Erstattung von der Krankenkasse bekommen, so muss diese erst abgezogen werden.

Wie der Name Zahnzusatzversicherung schon sagt, handelt es sich hier um eine zusätzliche Versicherung. Ab dem Jahr 2010 werden die Sonderausgaben aufgeteilt. Die Basisabsicherung einer Krankenversicherung ist dabei  voll zu berücksichtigen. Hier werden jedoch viele verschiedene Berechnungen durchgeführt, sowie auch Berechnungen nach dem alten Recht und das was für Sie am besten ist, wird angesetzt.  Die Zahnzusatzversicherung ist zusätzlich jedoch nicht in voller Höhe von der Steuer absetzbar.

Sie sollten die Zahnzusatzversicherung bei Ihrer Steuererklärung auf jeden Fall angeben. Manchmal lohnt es sich nicht mehr die Zahnzusatzversicherung anzugeben, weil man schon sehr viele andere Versicherungen wie Unfallversicherung, Haftpflichtversicherungen angesetzt hat und das was man ausschöpfen könnte, bereits ausgeschöpft hat.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


One comment on “Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzbar – Steuererklärung

  1. Karla Mobis sagt:

    Ist das echt so? Das muss ich doch glatt mal ausprobieren bei meiner nächsten Steuererklärung 🙂

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