Gemeinsame Steuererklärung abgeben und Steuern sparen -

Gemeinsame Steuererklärung abgeben und Steuern sparen

Zusammenveranlagung

Gemeinsame Steuererklaerung

Wann lohnt sich die gemeinsame Steuererklärung 2012 bei Ehepaaren?

Die gemeinsame Steuererklärung Ehegatten erscheint auf den ersten Blick oft günstiger als die getrennte. Erfahren Sie wann die gemeinsame Steuererklärung auf jeden Fall Steuervorteile bringt und sparen Sie Steuern.

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  • Jedoch ist die gemeinsame Steuererklärung nicht immer vorteilhaft. Daher sollten Sie immer eine Vergleichsberechnung selbst vornehmen oder vornehmen lassen, um Steuervorteile ausnutzen zu können.

Wann ist die gemeinsame Steuererklärung vorteilhaft für uns beide?

  • Erzielen Sie unterschiedlich hohe Einkünfte, so ist die gemeinsame Steuererklärung auf jeden Fall für Sie vorteilhaft.
  • Gerade wenn einer der Ehegatten viel weniger als der andere verdient, ist eine Zusammenveranlagung für beide Ehegatten günstiger.
  • Beide Ehegatten profitieren von der gemeinsamen Steuererklärung und können ihren Urlaub in vollen Zügen genießen.
  • Hat einer der Ehegatten sehr hohe Verluste gemacht und der andere positive Einkünfte, so kann durch die gemeinsame Steuererklärung die Verrechnung erfolgen. Der Verlust verdoppelt sich bei einer gemeinsamen Veranlagung und kann somit in voller Höhe bis max. 1. 023 000 Euro bei der Steuer berücksichtigt werden.

  • Weiterhin ist die gemeinsame Steuererklärung vorteilhaft, wenn Sie die Freibeträge bei Vorliegen einer bestimmten Einkunftsart beider Ehegatten vollausschöpfen wollen.
  • Sinnvoll ist es bei Vorliegen der Einkünfte aus Kapitalvermögen. Hier kann der Sparerfreibetrag bis max. 1.602 Euro für beide Ehegatten von den Einnahmen abgezogen werden.

Was sollen wir bei der Steuer ausfüllen, damit eine gemeinsame Steuererklärung erfolgen kann?

  • Kreuzen Sie bitte bei der Steuererklärung im Mantelbogen in der Zeile 19 einfach Zusammenveranlagung an und schon kann eine gemeinsame Steuererklärung erfolgen.

Was muss ich tun, wenn ich plötzlich keine gemeinsame Steuererklärung wünsche?

  • Wünschen Sie keine gemeinsame Steuererklärung, so teilen Sie dies dem Finanzamt schnellstmöglich mit und geben Sie getrennte Steuererklärungen ab.
  • Hier sollten Sie jedoch rasch reagieren, denn nach dem der Steuerbescheid nicht mehr geändert werden kann und die Änderung der Veranlagungsart insgesamt zu Ungunsten führt, wird nichts mehr vom Finanzamt geändert.

Besser von Anfang an alles überprüfen und eine Vergleichsberechnung vornehmen, um alle Steuervortele in Anspruch zu nehmen und von der gemeinsamen Steuererklärung zu profitieren, als später etwas zu bereuen und nichts mehr ändern zu können.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de

 


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