Belege Steuererklärung – was muss ich dem Finanzamt einreichen? -

Belege Steuererklärung – was muss ich dem Finanzamt einreichen?

belege für steuererklärung

Belege Steuererklärung

Belege Steuererklärung – was fällt unter die Belege, die ich dem Finanzamt bei elektronischer Steuererklärung noch einreichen muss?

Welche Belege Steuererklärung reichen dem Finanzamt vollkommen aus?

Anzeige

Sehr oft reichen wir die Belege ein, die das Finanzamt überhaupt nicht braucht oder die gar nicht benötigt werden.

  • Das Finanzamt weist darauf hin, alle möglichen Eintragungsmöglichkeiten in dem Programm Elster zu nutzen und möglichst wenig nachzureichen. Die Eintragungen im Elster-Programm reichen dem Finanzamt in der Regel schon vollkommen aus.

Folgende Belege Steuererklärung müssen dem Finanzamt vorgelegt werden:

Einkommensteuererklärung

Mantelbogen – Hauptvordruck

  1. Spendenbescheinigungen aller Art
  2. Behinderungsnachweis im ersten Jahr und bei Änderung

Angestellten mit Anlage N

  1. Lohnsteuerbescheinigung nur einreichen, wenn diese nicht durch den Arbeitgeber übermittelt wurde
  2. Besondere Lohnsteuerbescheinigung bzw. Lohnsteuerkarte 2010 mit der Lohnbescheinigung 2011 des Arbeitgebers

ACHTUNG:

Den übermittelten Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung braucht das Finanzamt nicht!

Selbständige oder Landwirte mit Anlagen G, S oder L

Geldanleger / Sparer mit Anlage KAP

  1. Steuerbescheinigungen mit anrechenbarer Kapitalertragsteuer, wenn sie die Überprüfung bzw. die Günstigerprüfung wünschen und beantragt haben.
  2. Steuerbescheinigungen sind auch einzureichen, wenn keine Kirchensteuer bei Kirchensteuerpflicht einbehalten wurde.
  3. Fallen anrechenbare ausländische Steuern an, so wird eine Bescheinigung benötigt.

Bausparer mit Bausparvertrag und Anlage VL

  • Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen

Unterhaltszahler mit Anlage Unterhalt

  •  Nachweise über die Bedürftigkeit des Unterhalts

Sonstige Belege für Steuererklärung

Sind Ihnen hohe Kosten aufgrund besonderer Lebensumstände entstanden, so wird empfohlen, die entsprechenden Belege mit der Steuererklärung einzureichen.

Dies kann z. B. beim beruflichen Umzug, doppelter Haushaltsführung oder häuslichem Arbeitszimmer der Fall sein. Eine Aufstellung mit allen entstandenen Kosten wäre hier sehr hilfreich.

Andere Belege

Alles andere ist nur nach Aufforderung des Finanzamtes nachzureichen.

  • Dazu gehören z. B. Arbeitsmittelquittungen, Nachweis über die Zahlung der Beiträge an Berufsverbände oder Bestätigungen über Beitragszahlungen an die Versicherungen.
  • Solange der Steuerbescheid noch nicht bestandkräftig geworden ist, sollen alle Belege bei möglichen Rückfragen durch das Finanzamt noch aufgehoben werden (Einspruchsfrist von einem Monat etc.).

Wenn Sie ihre Steuererklärung mit Elster erstellen, so erfassen sie möglichst viele Daten im Elster-Programm und reichen Sie wirklich nur Pflichtbelege beim Finanzamt mit der Steuererklärung ein.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.