Abgabetermin Steuererklärung 2012 - Was muss ich wissen? -

Abgabetermin Steuererklärung 2012 – Was muss ich wissen?

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Abgabetermin Steuererklaerung

Abgabetermin Steuererklärung 2012 steht bereits zu Beginn des neuen Jahres fest.

Damit Sie den Abgabetermin Steuererklärung 2012 auf keinen Fall verschlafen oder vergessen, informiert das Finanzamt bereits fünf Monate vorher über die Steuerfristen 2012 in 2013. Da die Fristen gesetzlich geregelt sind, ist der reguläre Abgabetermin für Steuererklärung 2012 auch am 31.05.2013.

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Welche Steuererklärungen sind bis zum 31.05.2013 abzugeben?

Der Abgabetermin Steuererklärung 2012 gilt nur für die Personen, die verpflichtet sind die Steuererklärungen abzugeben und nicht beim Steuerberater sind.

  1. Einkommensteuererklärung (Singles oder Verheiratete) – aber nur für die, die Steuererklärung abgeben müssen (Pflichtveranlagte)
  2. Gesonderte und einheitliche Feststellung – bei Personengesellschaften und Gemeinschaften, z. B. OHG, GbR, die zusammen Geld verdienen
  3. Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages – notwendig wenn kein Gewinn sondern Verlust rausgekommen ist
  4. Körperschaftsteuererklärung – bei GmbHs, AGs und allen Gesellschaften oder Personen, die der Körperschaftsteuer unterliegen
  5. Gewerbesteuererklärung – für alle Gewerbetreibende
  6. Umsatzsteuererklärungen – alle Unternehmer auch Kleinunternehmer und Unternehmer, die nur steuerfreie Leistungen ausführen

Abgabetermin  Steuererklärung 2012 für Land und Forstwirte und andere bei abweichendem Jahr

  • Hier sollte man zum Ende des abweichenden Jahres fünf Monate dazu rechnen und so kommt man auch auf die Frist.
  • Ein abweichendes Jahr liegt vor, wenn man den Gewinn nicht nach dem Kalenderjahr v. 01.01-31.12. ermittelt.
  • Wenn z. B das Jahr 2012/2013 am 30.06.2013 endet, so endet die Abgabefrist für Steuererklärung 2012/2013 am 30.11.2013.
  • Der Abgabetermin Steuererklärung 2012 gilt nur für die Land- und Forstwirte, die verpflichtet sind eine Steuererklärung abzugeben und nicht beim Steuerberater sind.

Abgabetermin Steuererklärung 2012 für Personen, die beim Steuerberater sind

  • Werden die o.g. Steuererklärungen nicht durch Sie selbst erstellt, sondern durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, so verlängert sich der Abgabetermin Steuererklärung 2012 auf den 31.12.2013.
  • Somit haben Sie ein Jahr Zeit, um ihre Steuererklärung vorzubereiten und ihrem Steuerberater zu übergeben.
  • Geben Sie jedoch ihre Steuererklärung 2012 nicht erst im Dezember 2013 ab, denn hier kann es dazu kommen, dass die Abgabefrist Steuererklärung 2012 nicht eingehalten werden kann, weil der Steuerberater oder deren Mitarbeiter noch viele andere Steuererklärungen auf dem Tisch liegen haben.

Abgabetermin Steuererklärung 2012 für Land- und Forstwirte und andere, die ein abweichendes Jahr haben und beim Steuerberater sind

  • Wenn Sie ein abweichendes Jahr haben, so verlängert sich der Abgabetermin für Steuererklärung 2012 automatisch auf den 31. Mai 2014.
  • Ein abweichendes Jahr liegt vor, wenn man den Gewinn nicht nach dem Kalenderjahr v. 01.01-31.12. ermittelt.

Was tun, wenn plötzlich eine Aufforderung vom Finanzamt vor Ablauf der verlängerten Frist im Briefkasten liegt?

Natürlich abgeben, wenn einer der folgenden Fälle bei Ihnen vorliegt:

  1. Sie haben für die Vorjahre die Steuererklärung immer zu spät abgegeben oder sogar gar nicht eingereicht.
  2. Bei Ihnen für das Vorjahr nach Ende der verlängerten Frist sehr hohe nachträgliche Steuervorauszahlungen fällig wurden.
  3. Sich bei Ihnen für das Vorjahr eine sehr hohe Steuernachzahlung ergeben hat.
  4. Bei Ihnen aktuell hohe Steuernachzahlung erwarten werden.
  5. Wenn Sie OHG oder GbR Gesellschafter sind, und bei Ihnen die Verluste festzustellen sind.
  6. Die Arbeitslage ihres Finanzamtes es so erfordert.
  • Liegt einer der o.g. Gründe bei ihnen vor, so sind Sie verpflichtet sich an die Aufforderung zu halten und die festgesetzte Frist zu wahren. Denn das Finanzamt kann nach eigenem Ermessen die Steuererklärung vor der allgemein bekannten verlängerten Frist anfordern.
  • Sollte keiner der o.g. Fälle bei Ihnen zutreffen, so rufen Sie beim Steuerberater/Finanzamt an und klären Sie alles mit Ihrem Sachbearbeiter.

Was tun, wenn bei Ihnen wichtige Gründe vorliegen und der Steuererklärung Abgabetermin nicht rechtzeitig eingehalten wird?

  • Liegt bei Ihnen ein begründeter Einzelantrag vor, so kann der Abgabetermin Steuererklärung 2012 bis zum 28. Februar 2014 bzw. bei abweichendem Jahr bis zum 31. Juli 2014 verlängert werden.
  • Eine weitere Fristverlängerung kann auf keinen Fall beantragt und gewährt werden.

Steuervergütungen – Fristverlängerung möglich?

  • Für Anträge auf Steuervergütungen gilt die allgemeine Fristverlängerung nicht.

Was gilt bei Umsatzsteuer, wenn die selbständige Tätigkeit am 31.12.2012 wieder beendet wurde?

  • Wurde die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit per 31.12.2012 wieder eingestellt oder aufgegeben wurde, so kann die der Abgabetermin Steuererklärung 2012 für die Umsatzsteuererklärungen nicht verlängert werden und bleibt bei 31.05.2013.

Was gilt bei Umsatzsteuer, wenn die selbständige Tätigkeit während des Jahres aufgegeben wurde?

  • Haben sie Ihr Gewerbe oder berufliche Tätigkeit während des Jahres 2012 wieder aufgegeben oder eingestellt, so sind sie verpflichtet die Umsatzsteuererklärung 2012 bereits einen Monat nach Beendigung ihrer selbständigen Tätigkeit abzugeben.

Bei Fristen und Fristverlängerungen sollen auch die Sonderfälle nicht untergehen. Denn jeder Sonderfall verursacht bereits einen anderen Abgabetermin Steuererklärung 2012.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Beitrag einen Überblick über die Fristen verschaffen konnten.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


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