Antrag auf Lohnsteuerfreibetrag rechtzeitig stellen

Antrag auf Lohnsteuerfreibetrag 2013 jetzt stellen!

Antrag auf Lonsteuerfreibetrag muss noch vor der Übergangszeit 2011/2012 gestellt werden, weil das elektronische Verfahren bereits im Jahr 2013 kommt.

Handeln Sie jetzt und stellen Sie Ihren Antrag auf Lohnsteuerfreibetrag, um mehr Geld in der Lohntüte ab dem Jahr 2013 zu haben.

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  • Das neue elektronische Verfahren nennt man ELStAM, dies bedeutet wörtlich elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale. Künftig werden alle Daten, die für eine Lohnabrechnung notwendig sind, zwischen Finanzämtern, Unternehmen und Arbeitnehmern digital bzw. elektronisch übermittelt.
  • Zum 01. Januar 2013 startet das elektronische Verfahren und bis dahin sollte der Antrag auf Lohnsteuerfreibetrag beim Finanzamt beantragt werden.
  • Der bisher übertragene Freibetrag bei der Lohnsteuerabrechnung muss mit der Umstellung in der Überganszeit 2011/12 wieder beantragt werden.

AUSNAHME:

  • Die Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene, die bereits über das Jahr 2012 vom Finanzamt berücksichtigt wurden, gelten auch ohne dem Antrag auf Lohnsteuerfreibetrag weiterhin.

Ab wann muss bzw. kann der Antrag auf Lohnsteuerfreibetrag gestellt werden?

  • Wer seinen Freibetrag berücksichtigen lassen möchte, z. B. als Berufspendler mit hohen Werbungskosten oder bei volljährigen Kindern den Kinderfreibetrag, kann bereits ab Oktober 2012 beim zuständigen Finanzamt (Wohnsitzfinanzamt) den Antrag auf Lohnsteuerfreibetrag stellen. Dabei sollte man den Freibetrag auf dem Postweg beantragen, um lange Wartezeiten zu vermeiden.

Wo finde ich Vordrucke und Infos für die Beantragung meines Freibetrages?

  • Die entsprechenden Vordrucke für den Antrag auf Lohnsteuerfreibetrag finden Sie unter  „Formulare / Vordrucke“. Auf dieser Internetseite gibt es außerdem Erläuterungen und Hinweise als Ausfüllhilfe.

Was passiert wenn ich den Freibetrag nicht rechtzeitig beantrage?

  • Stellen Sie den Antrag auf Lohnsteuerfreibetrag rechtzeitig, damit mit der ersten elektronischen Lohnabrechnung nicht weniger netto  in der Tasche bleibt. Da der Freibetrag ansonsten erst bei der Steuererklärung berücksichtigt werden kann. Deshalb muss der Freibetrag bis zum Jahresende 2012 neu beantragt werden.

Wo kann ich meine elektronischen Daten einsehen?

  • Alle Arbeitnehmer können ihre zum 1. Januar 2013 gültigen Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale kurz gesagt ELStAM ab dem Start des elektronischen Verfahrens im ElsterOnline-Portal einsehen.

Was muss gemacht werden, damit man auf die eigenen Daten zugreifen kann?

Um die eigenen Daten einsehen zu können ist eine einmalige, kostenfreie Registrierung mit ihrer steuerlichen Identifikationsnummer erforderlich.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de

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